Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Birne, Apfel | Botrytis cinerea, Monilinia fructigena, Anthracnose-Fruchtfäule, Bitterfäule (Neofabraea malicorticis), Bitterfäule (Phylctema vagabunda), Bitterfäule (Neofabraea perennans) | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,5 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 4,5 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 130 bis 1300 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/05-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.5 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 4.5 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 130 bis 1300 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m |
Anwendungsbestimmungen | VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. VA277: Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 7 Tage Freiland, Birne: 7 Tage |
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Erdbeere | Botrytis cinerea ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht |
Anwendungszeitpunkt | Beginn der Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | mit Dreidüsengabel spritzen als Reihenbehandlung |
Abstandsauflagen | NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | WH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: 7 Tage |
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Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis (§18) | Botrytis cinerea | |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/04-005 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Blüte am Hauptspross offen bis 1. Blüte am Hauptspross offen |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Moschus-Kürbis: 3 Tage Gewächshaus, Riesenkürbis: 3 Tage Gewächshaus, Garten-Kürbis: 3 Tage Gewächshaus, Flaschenkürbis: 3 Tage |
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Kernobst | Schorf (Venturia spp.) ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 1. Blüte am Hauptspross offen bis 1. Blüte am Hauptspross offen |
Anwendungszeitpunkt | bis zum Ende der Blüte |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5 NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Möhre (§18) | Möhrenschwärze (Alternaria dauci) ähnliche Produkte | 2 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/04-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 2 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Möhre: 21 Tage |
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Patisson, Zucchini, Gurke (§18) | Botrytis cinerea | |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/04-004 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Stadium Kultur | Von 1. Blüte am Hauptspross offen bis 1. Blüte am Hauptspross offen |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gurke: 3 Tage Gewächshaus, Zucchini: 3 Tage Gewächshaus, Patisson: 3 Tage |
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Porree (§18) | Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) ähnliche Produkte | 2 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/04-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 2 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Porree: 14 Tage |
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Speisezwiebel (§18) | Botrytis squamosa ähnliche Produkte | 2 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/04-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 2 l/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Speisezwiebel: 14 Tage |
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Tabak (§18) | Botrytis cinerea ähnliche Produkte | 0,25 ml/m²; Wasser: 0,1 bis 0,2 l/m² |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/01-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus) |
Stadium Kultur | Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
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Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.25 ml/m² Wasser: 0.1 bis 0.2 l/m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Tabak (§18) | Botrytis cinerea ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus) |
Stadium Kultur | Von Trockener Samen Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium Winter- bzw. Vegetationsruhe bis Trockener Samen Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium Winter- bzw. Vegetationsruhe |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
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Anwendungstechnik | zugeben |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | zum Wasser bei schwimmender Pflanzenanzucht im Becken 1000 Pflanzen entsprechen einer Standfläche von 1 m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Weinrebe | Botrytis cinerea ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 30.04.2023 |
Anwendungsnr. | 024225-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Trockener Samen Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium Winter- bzw. Vegetationsruhe bis Trockener Samen Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium Winter- bzw. Vegetationsruhe |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 28 Tage |
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Flüssiges Fungizid zur Bekämpfung von Schorf an Kernobst sowie Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Weinreben, Erdbeeren und Tabak.
Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014348502436), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348502429), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348686440)