Zulassungsnummer: | 024345-70 |
Zulassungsanfang: | 24.11.2011 |
Zulassungsende: | 31.12.2021 |
Vertriebsfirmen: | Evergreen Garden Care |
Wirkstoffe: | 102g/l Essigsäure |
Kennzeichen: | EB001-1, EB001-1, NN334, NN3842, SB001, SB110, SE1201, SF245-01, SS1201, SS2203, SS703, NN165, NB6641 |
GHS-Angaben: | , EUH 401, H315, H319, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Kernobst | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 100 ml/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 024345-70/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | April bis September |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2203: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. HE1201: Für den Haus- und Kleingarten entfällt die Kennzeichnungsauflage SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Rasen | Moose ähnliche Produkte | 100 ml/m²; Wasser: 2 l/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 024345-70/00-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | April bis September |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | gießen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² Wasser: 2 l/m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2203: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. HE1201: Für den Haus- und Kleingarten entfällt die Kennzeichnungsauflage SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Steinobst | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 100 ml/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 024345-70/00-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | April bis September |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2203: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. HE1201: Für den Haus- und Kleingarten entfällt die Kennzeichnungsauflage SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Steinobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 100 ml/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 024345-70/00-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | April bis September |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NS660: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2203: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. HE1201: Für den Haus- und Kleingarten entfällt die Kennzeichnungsauflage SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Ziergehölze | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 100 ml/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 024345-70/00-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | April bis September |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS2203: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. HS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. HE1201: Für den Haus- und Kleingarten entfällt die Kennzeichnungsauflage SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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