Pflanzenschutzmittel: LEXUS
Zulassungsnummer: | 024371-00 |
Zulassungsanfang: | 17.06.2002 |
Vertriebsfirmen: | BASF, Corteva |
Wirkstoffe: | 462.97g/kg Flupyrsulfuron (500g/kg Methylester-Na) |
Kennzeichen: | SP001, NW468, NW262, NW265, NW642, SB001, WH951, NB6641, NN165, NN170, NN1842 |
Abstandsauflagen: | |
Anwendungsverbot: | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
GHS-Angaben: | , EUH208, EUH401, H400, H410, P101, P102, P391, P501, ACHTUNG |
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Dinkel (§18) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz | 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Anwendungsverbot | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
Anwendungsnr. | 024371-00/03-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 20 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Dinkel (§18) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz | 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Anwendungsverbot | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
Anwendungsnr. | 024371-00/04-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 20 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sommerhafer (§18) | Acker-Fuchsschwanz ähnliche Produkte | 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Anwendungsverbot | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
Anwendungsnr. | 024371-00/01-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 20 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerhafer: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Triticale | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz | 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Anwendungsverbot | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
Anwendungsnr. | 024371-00/00-004 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 20 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Triticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterhafer (§18) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz | 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Anwendungsverbot | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
Anwendungsnr. | 024371-00/02-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 20 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterhafer: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterroggen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz | 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Anwendungsverbot | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
Anwendungsnr. | 024371-00/00-003 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 20 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterroggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterweichweizen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz | 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Anwendungsverbot | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
Anwendungsnr. | 024371-00/00-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 20 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden. WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterweichweizen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz | 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Anwendungsverbot | Widerruf der Zulassung am: 13.12.2017 Zulassung von Amts wegen widerrufen Aufbrauchfrist bis zum: 13.12.2017 Weitere Hinweise finden Sie hier |
Anwendungsnr. | 024371-00/00-002 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 20 g/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). WP720: Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sicherheits- datenblätter |  |
Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)Verwendungszweck:
Wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Windhalm und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern -ausgenommen Klettenlabkraut- in Winterweizen, Winterroggen und Triticale im Herbst und in Winterweizen im Frühjahr im Nachauflaufverfahren.
LEXUS® ist genehmigt (gem. § 18 PflSchG) zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz in Sommerhafer im Frühjahr und von Ackerfuchsschwanz, Windhalm und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern -ausgenommen Klettenlabkraut- in Winterhafer im Herbst oder Frühjahr.
Anwendungszeitpunkt:
LEXUS® wird im Nachauflauf eingesetzt:
in Winterweizen, Winterroggen, Winterhafer und Triticale im Herbst vom 1-Blatt-Stadium (BBCH11) bis Ende der Bestockung (BBCH29)
in Winterweizen, Sommerhafer und Winterhafer im Frühjahr vom 1-Blatt-Stadium (BBCH 11) bis Ende der Bestockung (BBCH 29).
Aufwandmenge:
Herbst: Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Winterhafer 20 g/ha (0,020 kg/ha).
Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Frühjahr: Winterweizen, Sommerhafer, Winterhafer 20 g/ha (0,020 kg/ha).
Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: (F) keine
Anwendung in Dinkel (§18 PflSchG)
20 g/ha (max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr) zur Kontrolle von Ackerfuchsschwanz, Gemeinem Windhalm, einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern außer Klettenlabkraut im Stadium BBCH 13-29, NA Frühjahr.
Gebinde: , 100 Gramm (EAN 3576960011136), 500 Gramm (EAN 3576960011129)
Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Verwendungszweck: Herbizid zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Windhalm und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide im Herbst oder im Frühjahr im Nachauflaufverfahren.
LEXUS® ist genehmigt (gem. § 18 PflSchG) zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz in Sommerhafer im Frühjahr sowie von Ackerfuchsschwanz, Windhalm und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterhafer im Herbst oder Frühjar und in Dinkel im Frühjahr.
Anwendungszeitpunkt:
LEXUS® wird im Nachauflauf eingesetzt:
in Winterweizen, Winterroggen, Winterhafer und Triticale im Herbst vom 1-Blatt-Stadium (BBCH11) bis Ende der Bestockung (BBCH29)
in Winterweizen, Sommerhafer und Winterhafer im Frühjahr vom 1-Blatt-Stadium (BBCH 11) bis Ende der Bestockung (BBCH 29).
Aufwandmenge:
Herbst: Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Winterhafer 20 g/ha (0,020 kg/ha).
Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Frühjahr: Winterweizen, Sommerhafer, Winterhafer 20 g/ha (0,020 kg/ha).
Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: (F) keine
Anwendung in Dinkel (§18 PflSchG)
20 g/ha (max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr) zur Kontrolle von Ackerfuchsschwanz, Gemeinem Windhalm, einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern außer Klettenlabkraut im Stadium BBCH 13-29, NA Frühjahr.
Gebinde: , 100 Gramm (EAN 3576960011136), 500 Gramm (EAN 3576960011129)
Anwendungshinweis: (BASF)Lexus ist die Produktkombination aus Picona® und Lexus® gegen Ungräser und Unkräuter im Herbst.
Gebinde: , 0,080 Kilogramm (EAN 4014348966276)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2023.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.