Pflanzenschutzmittel: COM 503 15 H GR

Zulassungsnummer:

027821-00

Zulassungsanfang:

16.05.2019

Zulassungsende:

31.12.2024

Vertriebsfirmen:

terrasan

Wirkstoffe:

3.3g/kg 2,4-D (3.97g/kg Dimethylamin-Salz), 1.6g/kg Dicamba (1.93g/kg Dimethylamin-Salz)

Kultur(en)Schaderreger
RasenZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.027821-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode (Mai bis August)
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 30 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
AuflagenHS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
HS120-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS120-1: Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WW742: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

EB001-2, SS120-1, SS2101, NW470, SS110-1, EB001-2, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SS206, WH952, WMO, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

2,4-D|Dicamba

Mit dem Wirkstoff:

2,4-D
Dicamba

Für den Schaderreger:

Zweikeimblättrige Unkräuter

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: COM 503 15 H GR

Zulassungsnummer:027821-00
Zulassungsanfang:16.05.2019
Zulassungsende:31.12.2024
Vertriebsfirmen:terrasan
Wirkstoffe:3.3g/kg 2,4-D (3.97g/kg Dimethylamin-Salz), 1.6g/kg Dicamba (1.93g/kg Dimethylamin-Salz)
Kennzeichen:EB001-2, SS120-1, SS2101, NW470, SS110-1, EB001-2, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SS206, WH952, WMO, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:EUH 208-0026, EUH 208-0218, EUH 401, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
RasenZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
30 g/m²
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.027821-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode (Mai bis August)
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 30 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
AuflagenHS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
HS120-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS120-1: Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WW742: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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