Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Weitere Erläuterungen
Reihenbehandlung Köderverfahren gleichmäßig über den Begrünungsstreifen maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 3 kg/ha
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. VV209: Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Begrünungspflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Zulassungsende
31.12.2021
Anwendungsnr.
033274-91/01-002
Wirkungsbereich
Einsatzgebiet.
Anwendungsbereich
Anwendungszeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite
Weitere Erläuterungen
Reihenbehandlung Köderverfahren gleichmäßig über den Begrünungsstreifen maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 3 kg/ha
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. VV209: Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Begrünungspflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Sicherheits- datenblatt
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.