Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Laubholz, Nadelholz | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind, 5 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-001 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 500 g/1000 Pflanzen Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha Einzelpflanzenbehandlung mit tragbaren Geräten |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Laubholz, Nadelholz | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 20 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-002 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 20 kg/ha Wasser: mind. 200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit tragbaren Geräten |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Laubholz, Nadelholz | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-003 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | streichen |
Aufwandmengen | 500 g/1000 Pflanzen Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha mit Pinsel |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Laubholz, Nadelholz | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 750 g/1000 Pflanzen; Wasser: 7,5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-004 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | tauchen |
Aufwandmengen | 750 g/1000 Pflanzen Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha Ganzpflanzenbehandlung Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Laubholz, Nadelholz | Rehwild | 4 kg pro 1000 Pflanzen; Wasser: mind, 40 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/01-001 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Forst |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | März bis Juli |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 4 kg pro 1000 Pflanzen Wasser: mind. 40 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Einzelpflanzenbehandlung mit tragbaren Geräten |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Obstgehölze | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 20 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-006 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 20 kg/ha Wasser: mind. 200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit tragbaren Geräten |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstgehölze | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-007 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | streichen |
Aufwandmengen | 500 g/1000 Pflanzen Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | mit Pinsel |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstgehölze | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 750 g/1000 Pflanzen; Wasser: 7,5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-008 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | tauchen |
Aufwandmengen | 750 g/1000 Pflanzen Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Ganzpflanzenbehandlung Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstgehölze | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 20 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-016 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr bis Sommer |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 20 kg/ha Wasser: mind. 200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | mit tragbaren Geräten Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Obstgehölze | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind, 5 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-005 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 500 g/1000 Pflanzen Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Einzelpflanzenbehandlung mit tragbaren Geräten |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Zierpflanzen | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-011 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | streichen |
Aufwandmengen | 500 g/1000 Pflanzen Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) mit Pinsel |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 750 g/1000 Pflanzen; Wasser: 7,5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-012 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | tauchen |
Aufwandmengen | 750 g/1000 Pflanzen Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) Einzelpflanzenbehandlung Ganzpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind, 5 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-013 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 500 g/1000 Pflanzen Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Einzelpflanzenbehandlung mit tragbaren Geräten |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Wildkaninchen, Feldhase, Wild | 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-014 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | streichen |
Aufwandmengen | 500 g/1000 Pflanzen Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Einzelpflanzenbehandlung mit Pinsel |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 750 g/1000 Pflanzen; Wasser: 7,5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-015 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | tauchen |
Aufwandmengen | 750 g/1000 Pflanzen Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Einzelpflanzenbehandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zierpflanzen | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind, 5 l pro 1000 Pflanzen |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-009 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 500 g/1000 Pflanzen Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen |
Weitere Erläuterungen | Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) Einzelpflanzenbehandlung mit tragbaren Geräten |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Feldhase, Wildkaninchen, Wild | 20 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha |
Zulassungsende | 31.03.2037 |
Anwendungsnr. | 044267-60/00-010 |
Wirkungsbereich | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Herbst |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 20 kg/ha Wasser: mind. 200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) mit tragbaren Geräten |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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