Pflanzenschutzmittel: proagro Wildverbissschutz

Zulassungsnummer:

044267-60

Zulassungsanfang:

28.04.2023

Zulassungsende:

31.03.2037

Vertriebsfirmen:

FLÜGEL GmbH

Wirkstoffe:

998g/kg Blutmehl

Kultur(en)Schaderreger
Laubholz, NadelholzFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-001
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha
Einzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-002
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 20 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungenmit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-003
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreichen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha
mit Pinsel
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-004
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­techniktauchen
Aufwandmengen 750 g/1000 Pflanzen
Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha
Ganzpflanzenbehandlung
Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzRehwild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/01-001
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktMärz bis Juli
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 kg pro 1000 Pflanzen
Wasser: mind. 40 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-006
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 20 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungenmit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-007
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreichen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmit Pinsel
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-008
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­techniktauchen
Aufwandmengen 750 g/1000 Pflanzen
Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenGanzpflanzenbehandlung
Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-016
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr bis Sommer
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 20 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungenmit tragbaren Geräten
Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-005
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-011
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreichen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
mit Pinsel
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-012
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­techniktauchen
Aufwandmengen 750 g/1000 Pflanzen
Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
Einzelpflanzenbehandlung
Ganzpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-013
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenWildkaninchen, Feldhase, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-014
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreichen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
mit Pinsel
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-015
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­techniktauchen
Aufwandmengen 750 g/1000 Pflanzen
Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-009
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
Einzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-010
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 20 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

EB001-2, EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Blutmehl

Für den Schaderreger:

Feldhase
Rehwild
Wild
Wildkaninchen

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: proagro Wildverbissschutz

Zulassungsnummer:044267-60
Zulassungsanfang:28.04.2023
Zulassungsende:31.03.2037
Vertriebsfirmen:FLÜGEL GmbH
Wirkstoffe:998g/kg Blutmehl
Kennzeichen:EB001-2, EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:EUH 401
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Laubholz, NadelholzFeldhase, Wildkaninchen, Wild 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind, 5 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-001
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha
Einzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzFeldhase, Wildkaninchen, Wild 20 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-002
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 20 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungenmit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzFeldhase, Wildkaninchen, Wild 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-003
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreichen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha
mit Pinsel
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzFeldhase, Wildkaninchen, Wild 750 g/1000 Pflanzen; Wasser: 7,5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-004
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­techniktauchen
Aufwandmengen 750 g/1000 Pflanzen
Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 20 kg/ha, je nach Anzahl der zu behandelnden Pflanzen pro ha
Ganzpflanzenbehandlung
Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzRehwild 4 kg pro 1000 Pflanzen; Wasser: mind, 40 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/01-001
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktMärz bis Juli
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 kg pro 1000 Pflanzen
Wasser: mind. 40 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild 20 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-006
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 20 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungenmit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-007
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreichen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmit Pinsel
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild 750 g/1000 Pflanzen; Wasser: 7,5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-008
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­techniktauchen
Aufwandmengen 750 g/1000 Pflanzen
Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenGanzpflanzenbehandlung
Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild 20 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-016
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr bis Sommer
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 20 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere Erläuterungenmit tragbaren Geräten
Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstgehölzeFeldhase, Wildkaninchen, Wild 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind, 5 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-005
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstgehölze: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-011
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreichen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
mit Pinsel
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild 750 g/1000 Pflanzen; Wasser: 7,5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-012
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­techniktauchen
Aufwandmengen 750 g/1000 Pflanzen
Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
Einzelpflanzenbehandlung
Ganzpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind, 5 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-013
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenWildkaninchen, Feldhase, Wild 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-014
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreichen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: 4 bis 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
mit Pinsel
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild 750 g/1000 Pflanzen; Wasser: 7,5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-015
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­techniktauchen
Aufwandmengen 750 g/1000 Pflanzen
Wasser: 7.5 bis 10 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenEinzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild 500 g/1000 Pflanzen; Wasser: mind, 5 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-009
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 500 g/1000 Pflanzen
Wasser: mind. 5 l pro 1000 Pflanzen
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
Einzelpflanzenbehandlung
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenFeldhase, Wildkaninchen, Wild 20 kg/ha; Wasser: mind, 200 l/ha
Zulassungs­ende31.03.2037
Anwendungsnr.044267-60/00-010
Wirkungs­bereichRepellent, Wildschadenverhütungsmittel
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktHerbst
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 20 kg/ha
Wasser: mind. 200 l/ha
Weitere ErläuterungenFlächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)
mit tragbaren Geräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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