Pflanzenschutzmittel: Chikara

Zulassungsnummer:

034837-00

Zulassungsanfang:

04.11.2021

Zulassungsende:

31.07.2033

Vertriebsfirmen:

Certis Belchim B.V., ISK Biosciences Europe N.V.

Wirkstoffe:

250g/kg Flazasulfuron

Kultur(en)Schaderreger
Nadelholz (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.07.2033
Anwendungsnr.034837-00/01-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach Austrieb
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 0.2 kg/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere ErläuterungenZwischenreihenbehandlung
mit Abschirmung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG720: Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Reihen- oder Bandbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 30 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Reihe oder im Band.
NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
SF275-35ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

EB001-2, NW470, SF275-VEWE, SS2251, EB001-2, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH951, WH952, WMH2, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Chikara

Zulassungsnummer:034837-00
Zulassungsanfang:04.11.2021
Zulassungsende:31.07.2033
Vertriebsfirmen:Certis Belchim B.V., ISK Biosciences Europe N.V.
Wirkstoffe:250g/kg Flazasulfuron
Kennzeichen:EB001-2, NW470, SF275-VEWE, SS2251, EB001-2, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH951, WH952, WMH2, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS09, EUH 401, H400, H410, P391, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Nadelholz (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0,2 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.07.2033
Anwendungsnr.034837-00/01-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach Austrieb
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 0.2 kg/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere ErläuterungenZwischenreihenbehandlung
mit Abschirmung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG720: Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Reihen- oder Bandbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 30 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Reihe oder im Band.
NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
SF275-35ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Sicherheits-
datenblatt
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gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Katana 034837-00/054 ALOA Handels GmbH 23.01.2024 31.07.2033
Chikara 034837-00/044 MENORA GmbH 09.03.2022 31.07.2033
KHIARA 034837-00/051 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 20.04.2023 31.07.2033
KHIARA 034837-00/050 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 05.05.2023 31.07.2033
Starchem Flazasulfuron 034837-00/048 Star Chemicals doo 23.03.2023 31.07.2033
Starchem Flazasulfuron 034837-00/046 Star Chemicals doo 08.03.2022 31.07.2033
Starchem Flazasulfuron 034837-00/045 Star Chemicals doo 08.03.2022 31.07.2033
Terafit 034837-00/052 STAR Agro Handels GmbH 16.11.2023 31.07.2033
ASSIST 034837-00/053 SUSTAINAGREEN Lda 16.11.2023 31.07.2033
FLAZACARE 034837-00/049 Agrocare Chemicals KFT 05.05.2023 31.07.2033

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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