Pflanzenschutzmittel: Beckhorn Unkrautvernichter plus Rasendünger

Zulassungsnummer:

043659-75

Zulassungsanfang:

19.10.2007

Vertriebsfirmen:

Beckmann & Brehm GmbH, Evergreen Garden Care

Wirkstoffe:

1g/kg Dicamba (1.2g/kg Dimethylamin-Salz), 7.2g/kg 2,4-D (8.64g/kg Dimethylamin-Salz)

Kultur(en)Schaderreger
RasenZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 19.12.2019
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 19.12.2019
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.043659-75/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 300 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)
RasenZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 19.12.2019
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 19.12.2019
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Anwendungsnr.043659-75/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 30 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
HS2203: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS203: Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)

Kennzeichen:

RA012, SP001, NW467, NW265, SB001, SB010, SB110, SS1201, SS2201, VH334, WMO, NN160, NN130, NB663

Abstandsauflagen:

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Dicamba|2,4-D

Mit dem Wirkstoff:

Dicamba
2,4-D

Für den Schaderreger:

Zweikeimblättrige Unkräuter

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Beckhorn Unkrautvernichter plus Rasendünger

Zulassungsnummer:043659-75
Zulassungsanfang:19.10.2007
Vertriebsfirmen:Beckmann & Brehm GmbH, Evergreen Garden Care
Wirkstoffe:1g/kg Dicamba (1.2g/kg Dimethylamin-Salz), 7.2g/kg 2,4-D (8.64g/kg Dimethylamin-Salz)
Kennzeichen:RA012, SP001, NW467, NW265, SB001, SB010, SB110, SS1201, SS2201, VH334, WMO, NN160, NN130, NB663
Abstandsauflagen:
Anwendungsverbot:Widerruf der Zulassung am: 19.12.2019
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 19.12.2019
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
RasenZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
300 kg/ha
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 19.12.2019
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 19.12.2019
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.043659-75/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 300 kg/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)
RasenZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
30 g/m²
AnwendungsverbotWiderruf der Zulassung am: 19.12.2019
Zulassung von Amts wegen widerrufen
Aufbrauchfrist bis zum: 19.12.2019
Weitere Hinweise finden Sie hier
Anwendungsnr.043659-75/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 30 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHS1201: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
HS2203: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS203: Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Weitere Produkte

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Dicamba|2,4-D

Mit dem Wirkstoff:

Dicamba
2,4-D

Für den Schaderreger:

Zweikeimblättrige Unkräuter

xs

sm

md

lg

xl