Pflanzenschutzmittel: Tomigan 180

Zulassungsnummer:

043721-60

Zulassungsanfang:

01.10.2010

Zulassungsende:

31.12.2020 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.06.2022

Vertriebsfirmen:

Adama, Corteva

Wirkstoffe:

180g/l Fluroxypyr (259.36g/l 1-Methyl-heptylester)

Kultur(en)Schaderreger
Echte Kamille (§18)Kletten-Labkraut, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.043721-60/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.8 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere ErläuterungenVerwendung als Arzneipflanze
Verwendung als teeähnliches Erzeugnis
Abstands­auflagenNW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Echte Kamille: 35 Tage

Kennzeichen:

SP001, NW468, NW262, NW264, SB001, SB110, SE1201, SF245-01, SS1201, SS2203, SS610, WMO, NN1842, NN170, NN165, NN160, NN130, NB6641

Abstandsauflagen:


Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Verwendungszweck: systemisches, wuchsstofffreies Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr und zur Spätbehandlung in Wintergetreide, zur Ampferbekämpfung auf Wiesen und Weiden sowie zur Windenbekämpfung in Mais; im Gemüsebau und Grassamenbau.
Anwendungszeitpunkt: Winter-, Sommergetreide: Nachauflauf Frühjahr BBCH 13-29 (bis 39 gegen Klettenlabkraut Spätbehandlung) der Kultur
Mais: Nachauflauf Frühjahr BBCH 14-16 der Kultur
Wiesen und Weiden: während der Vegetationsperiode (Mai bis August
Speisezwiebel und Bundzwiebel: Nachauflauf, 2. bis 4. Laubblatt der Kultur deutlich sichtbar
Gräser: Nachauflauf Frühjahr, BBCH 13-39 der Kultur
Zuckermais: Nachauflauf Frühjahr BBCH 12-18 der Kultur
Aufwandmenge: Winter-, Sommergetreide: 1,0 l/ha
Mais: 1,0 l/ha
Wiesen und Weiden: 1,5 - 2,0 l/ha
Speisezwiebel und Bundzwiebel: 0,5 l/ha
Gräser: 1,0 l/ha
Zuckermais: 1,5 l/ha
Wartezeit: in Getreide, Mais, Gräser: keine
Grünland (Wiesen/Weiden): Gras/Frühjahrsanwendung: 14 Tage, Gras/Sommeranwendung: 21 Tage, Heu: 21 Tage
Schalotte/Freiland: 70 Tage
Speisezwiebel/Freiland: 70 Tage
Knoblauch/Freiland: 70 Tage
Zwiebelgemüse/Freiland: 28 Tage mit Laub
Zuckermais: 80 Tage
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200435)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Tomigan 180

Zulassungsnummer:043721-60
Zulassungsanfang:01.10.2010
Zulassungsende:31.12.2020 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.06.2022
Vertriebsfirmen:Adama, Corteva
Wirkstoffe:180g/l Fluroxypyr (259.36g/l 1-Methyl-heptylester)
Kennzeichen:SP001, NW468, NW262, NW264, SB001, SB110, SE1201, SF245-01, SS1201, SS2203, SS610, WMO, NN1842, NN170, NN165, NN160, NN130, NB6641
Abstandsauflagen:
GHS-Angaben:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Echte Kamille (§18)Kletten-Labkraut, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0,8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.043721-60/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.8 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere ErläuterungenVerwendung als Arzneipflanze
Verwendung als teeähnliches Erzeugnis
Abstands­auflagenNW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Echte Kamille: 35 Tage

Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Verwendungszweck: systemisches, wuchsstofffreies Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr und zur Spätbehandlung in Wintergetreide, zur Ampferbekämpfung auf Wiesen und Weiden sowie zur Windenbekämpfung in Mais; im Gemüsebau und Grassamenbau.
Anwendungszeitpunkt: Winter-, Sommergetreide: Nachauflauf Frühjahr BBCH 13-29 (bis 39 gegen Klettenlabkraut Spätbehandlung) der Kultur
Mais: Nachauflauf Frühjahr BBCH 14-16 der Kultur
Wiesen und Weiden: während der Vegetationsperiode (Mai bis August
Speisezwiebel und Bundzwiebel: Nachauflauf, 2. bis 4. Laubblatt der Kultur deutlich sichtbar
Gräser: Nachauflauf Frühjahr, BBCH 13-39 der Kultur
Zuckermais: Nachauflauf Frühjahr BBCH 12-18 der Kultur
Aufwandmenge: Winter-, Sommergetreide: 1,0 l/ha
Mais: 1,0 l/ha
Wiesen und Weiden: 1,5 - 2,0 l/ha
Speisezwiebel und Bundzwiebel: 0,5 l/ha
Gräser: 1,0 l/ha
Zuckermais: 1,5 l/ha
Wartezeit: in Getreide, Mais, Gräser: keine
Grünland (Wiesen/Weiden): Gras/Frühjahrsanwendung: 14 Tage, Gras/Sommeranwendung: 21 Tage, Heu: 21 Tage
Schalotte/Freiland: 70 Tage
Speisezwiebel/Freiland: 70 Tage
Knoblauch/Freiland: 70 Tage
Zwiebelgemüse/Freiland: 28 Tage mit Laub
Zuckermais: 80 Tage
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200435)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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