Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwandmengen
bis BBCH 37: 1.8 kg/ha, bis BBCH 55: 2.7 kg/ha, über BBCH 55: 4 kg/ha
Weitere Erläuterungen
maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 10,6 kg/ha zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 28 Tage
Abstandsauflagen
NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungsbestimmungen
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Verwendungszweck: Fungizides, wasserlösliches Spritzpulver zur Bekämpfung von Rebenperonospora, des Roten Brenners und der Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis) sowie der Peronospora an Hopfen. Wartezeit: Hopfen: 14 Tage, Weinbau: 35 Tage Gebinde: , 1 Kilogramm (EAN 4012879032347), 5 Kilogramm (EAN 4012879032354)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
bis BBCH 37: 1,8 kg/ha, bis BBCH 55: 2,7 kg/ha, über BBCH 55: 4 kg/ha
Zulassungsende
31.08.2024
Anwendungsnr.
033317-00/00-001
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet.
Hopfenbau
Anwendungsbereich
Freiland
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 5 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 5
Anwendungstechnik
spritzen oder sprühen
Aufwandmengen
bis BBCH 37: 1.8 kg/ha, bis BBCH 55: 2.7 kg/ha, über BBCH 55: 4 kg/ha
Weitere Erläuterungen
maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 10,6 kg/ha zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 28 Tage
Abstandsauflagen
NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungsbestimmungen
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Hopfen: 14 Tage
Sicherheits- datenblatt
Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Verwendungszweck: Fungizides, wasserlösliches Spritzpulver zur Bekämpfung von Rebenperonospora, des Roten Brenners und der Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis) sowie der Peronospora an Hopfen. Wartezeit: Hopfen: 14 Tage, Weinbau: 35 Tage Gebinde: , 1 Kilogramm (EAN 4012879032347), 5 Kilogramm (EAN 4012879032354)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.