Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet Erste Laubblätter entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
2.5 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Anwendungshinweis: (BASF)Die Genehmigung für die folgenden Anwendungen von Focus® Ultra (100 g/l Cycloxydim) im Gemüsebau wurden gemäß §18a PflSchG (vom 14. Mai 1998) erteilt, die Details (10 Seiten) sind in der Anlage enthalten.
Die Zulassungsnummer bleibt unverändert, da es sich um eine Ergänzung zur bestehenden Zulassung handelt. Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348388924), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348669177)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet Erste Laubblätter entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
2.5 l/ha Wasser: 150 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Ackerbohne: 56 Tage
Sicherheits- datenblatt
Anwendungshinweis: (BASF)Die Genehmigung für die folgenden Anwendungen von Focus® Ultra (100 g/l Cycloxydim) im Gemüsebau wurden gemäß §18a PflSchG (vom 14. Mai 1998) erteilt, die Details (10 Seiten) sind in der Anlage enthalten.
Die Zulassungsnummer bleibt unverändert, da es sich um eine Ergänzung zur bestehenden Zulassung handelt. Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348388924), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348669177)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.