Pflanzenschutzmittel: Fastac Forst Profi

Zulassungsnummer:

024012-60

Zulassungsanfang:

14.09.2011

Zulassungsende:

31.07.2020 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 31.01.2022

Vertriebsfirmen:

BASF

Wirkstoffe:

15g/l alpha-Cypermethrin

Kultur(en)Schaderreger
Laubholz, NadelholzPrachtkäfer
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2 %
Weitere Erläuterungenzur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
tropfnass
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzRindenbrütende Borkenkäfer, Holzbrütende Borkenkäfer
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
AufwandmengenSchutzdauer bis maximal 24 Wochen 2 %
Wasser: 2 ml je cm Stammdurchmesser
Weitere Erläuterungenzur gezielten Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzRindenbrütende Borkenkäfer, Holzbrütende Borkenkäfer
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengenbis 12 Wochen Schutzdauer 1 %, 12-24 Wochen Schutzdauer 2 %
Weitere Erläuterungentropfnass
zur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzHolzbrütende Borkenkäfer
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 1 %
Weitere Erläuterungentropfnass
zur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzRindenbrütende Borkenkäfer
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-005
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengenbei Einzelstämmen 1 %, bei lagerweiser Behandlung (Langholz) 1 %, bei Schichtholz 1 %
Weitere Erläuterungentropfnass
zur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzBockkäfer-Arten
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-006
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengenbis 12 Wochen Schutzdauer 1 %, 12-24 Wochen Schutzdauer 2 %
Weitere Erläuterungentropfnass
zur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
NadelholzGroßer Brauner Rüsselkäfer
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 4 %
Wasser: 10 bis 20 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
NadelholzGroßer Brauner Rüsselkäfer
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 4 %
Wasser: 25 bis 40 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmit Zangen- oder Gabeldüse
Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Nadelholz, Laubholz (§18)Holzbrütende Borkenkäfer, Rindenbrütende Borkenkäfer
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/02-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2 %
Wasser: 3 bis 5 l/m³
Weitere Erläuterungenbehandeln bis zur sichtbaren Benetzung
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Fangholzhaufen, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Fangholzhaufen, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, NW468, NN400, NW262, NW264, SB001, SB110, SB193, SF1891, SS110, SS2101, SS610, VA215, NO683, NB663

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Anwendungshinweis: (BASF)Fastac®Forst - das zeitgemäße Insektizid für den verantwortungsvollen Waldschutz
Insektizid gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer, den Großen Braunen Rüsselkäfer sowie Bock- und Prachtkäfer.
Fastac® Forst ist ein Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung. Durch die Störung der Nervenzellen bietet es einen sicheren Schutz mit ausgeprägter Sofort- und Dauerwirkung.
Gebinde: , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348686938)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Fastac Forst Profi

Zulassungsnummer:024012-60
Zulassungsanfang:14.09.2011
Zulassungsende:31.07.2020 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 31.01.2022
Vertriebsfirmen:BASF
Wirkstoffe:15g/l alpha-Cypermethrin
Kennzeichen:SP001, NW468, NN400, NW262, NW264, SB001, SB110, SB193, SF1891, SS110, SS2101, SS610, VA215, NO683, NB663
Abstandsauflagen:
GHS-Angaben:GHS07, GHS08, GHS09, EUH401, H332, H373, H400, H410, P101, P102, P260, P271, P304+P340, P312, P314, P391, P501, ACHTUNG

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Laubholz, NadelholzPrachtkäfer 2 %
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2 %
Weitere Erläuterungenzur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
tropfnass
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzRindenbrütende Borkenkäfer, Holzbrütende BorkenkäferSchutzdauer bis maximal 24 Wochen 2 %; Wasser: 2 ml je cm Stammdurchmesser
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
AufwandmengenSchutzdauer bis maximal 24 Wochen 2 %
Wasser: 2 ml je cm Stammdurchmesser
Weitere Erläuterungenzur gezielten Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzRindenbrütende Borkenkäfer, Holzbrütende Borkenkäferbis 12 Wochen Schutzdauer 1 %, 12-24 Wochen Schutzdauer 2 %
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengenbis 12 Wochen Schutzdauer 1 %, 12-24 Wochen Schutzdauer 2 %
Weitere Erläuterungentropfnass
zur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzHolzbrütende Borkenkäfer 1 %
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 1 %
Weitere Erläuterungentropfnass
zur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzRindenbrütende Borkenkäferbei Einzelstämmen 1 %, bei lagerweiser Behandlung (Langholz) 1 %, bei Schichtholz 1 %
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-005
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengenbei Einzelstämmen 1 %, bei lagerweiser Behandlung (Langholz) 1 %, bei Schichtholz 1 %
Weitere Erläuterungentropfnass
zur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Laubholz, NadelholzBockkäfer-Artenbis 12 Wochen Schutzdauer 1 %, 12-24 Wochen Schutzdauer 2 %
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-006
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengenbis 12 Wochen Schutzdauer 1 %, 12-24 Wochen Schutzdauer 2 %
Weitere Erläuterungentropfnass
zur Polterbehandlung (Lang- und Schichtholz) bis 2 m Höhe
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, liegendes Holz, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, liegendes Holz, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
NadelholzGroßer Brauner Rüsselkäfer
ähnliche Produkte
4 %; Wasser: 10 bis 20 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 4 %
Wasser: 10 bis 20 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
NadelholzGroßer Brauner Rüsselkäfer
ähnliche Produkte
Pflanzengröße bis 50 cm 4 %; Wasser: 25 bis 40 l pro 1000 Pflanzen
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 4 %
Wasser: 25 bis 40 l pro 1000 Pflanzen
Weitere Erläuterungenmit Zangen- oder Gabeldüse
Einzelpflanzenbehandlung
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Nadelholz, Laubholz (§18)Holzbrütende Borkenkäfer, Rindenbrütende Borkenkäfer 2 %; Wasser: 3 bis 5 l/m³
Zulassungs­ende31.07.2020
Anwendungsnr.024012-60/02-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2 %
Wasser: 3 bis 5 l/m³
Weitere Erläuterungenbehandeln bis zur sichtbaren Benetzung
bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 30m
Anwendungs­bestimmungenNW646: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Fangholzhaufen, Nadelholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Fangholzhaufen, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Anwendungshinweis: (BASF)Fastac®Forst - das zeitgemäße Insektizid für den verantwortungsvollen Waldschutz
Insektizid gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer, den Großen Braunen Rüsselkäfer sowie Bock- und Prachtkäfer.
Fastac® Forst ist ein Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung. Durch die Störung der Nervenzellen bietet es einen sicheren Schutz mit ausgeprägter Sofort- und Dauerwirkung.
Gebinde: , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4014348686938)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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