Zulassungsnummer: | 024548-00 |
Zulassungsanfang: | 30.05.2002 |
Zulassungsende: | 30.06.2021 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.12.2022 |
Vertriebsfirmen: | Adama |
Wirkstoffe: | 400g/kg Folpet, 50g/kg Metalaxyl-M |
Kennzeichen: | NW468, NW604, NN2844, NW262, NW264, SB001, SF189, SS110, SS120, SS220, SS420, VH383, VH384, VZ470, VZ750, NB6641, NN134, NN1511, NN160, NN165, NN170 |
Abstandsauflagen: | |
GHS-Angaben: | , , , EUH401, H317, H319, H332, H351, H410, P102, P261, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P313, P391, P501, ACHTUNG |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Rettich, Radieschen (§18) | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica), Weißer Rost (Albugo candida) | 2 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2021 |
Anwendungsnr. | 024548-00/07-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 2 kg/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Radieschen: 14 Tage Freiland, Rettich: 14 Tage |
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Schwarzwurzel (§18) | Weißer Rost (Albugo tragopogonis) ähnliche Produkte | 2 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2021 |
Anwendungsnr. | 024548-00/08-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 2 kg/ha Wasser: 300 bis 600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Schwarzwurzel: 21 Tage |
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Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ähnliche Produkte | ES 71: 1,8 kg/ha; Wasser: 400 bis 1600 l/ha, ES 75: 2,4 kg/ha; Wasser: 400 bis 1600 l/ha, Basisaufwand: 0,6 kg/ha; Wasser: 400 bis 1600 l/ha, ES 61: 1,2 kg/ha; Wasser: 400 bis 1600 l/ha |
Zulassungsende | 30.06.2021 |
Anwendungsnr. | 024548-00/00-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | ES 71: 1.8 kg/ha Wasser: 400 bis 1600 l/ha, ES 75: 2.4 kg/ha Wasser: 400 bis 1600 l/ha, Basisaufwand: 0.6 kg/ha Wasser: 400 bis 1600 l/ha, ES 61: 1.2 kg/ha Wasser: 400 bis 1600 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.##Weinrebe, , reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5 NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.##Weinrebe, , : 20m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | VA210: Anwendung nur bei Keltertrauben. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 35 Tage (Keltertrauben) |
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Fungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau an Weinreben, Endivien, Kopfsalat und Zwiebelgemüse im Freiland
Fungizid zur Bekämpfung von Falschen Mehltau an Weinreben.