Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
erste Anwendung 24 ml/t, zweite bis vierte Anwendung 16 ml/t
Weitere Erläuterungen
1. Behandlung 3-6 Wochen nach Lagerbeginn
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
VV219: Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.
Hinweise
Wartezeiten
Großlager, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 32 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 32
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
erste bis vierte Behandlung 4 ml/t, fünfte bis zweiunddreißigste Behandlung 2 ml/t
Weitere Erläuterungen
1. Behandlung 2 Wochen nach Lagerbeginn
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
VV219: Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.
Hinweise
Wartezeiten
Großlager, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
erste Anwendung 24 ml/t, zweite bis vierte Anwendung 16 ml/t
Zulassungsende
31.07.2019
Anwendungsnr.
024764-00/00-001
Wirkungsbereich
Einsatzgebiet.
Anwendungsbereich
Anwendungszeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
erste Anwendung 24 ml/t, zweite bis vierte Anwendung 16 ml/t
Weitere Erläuterungen
1. Behandlung 3-6 Wochen nach Lagerbeginn
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
VV219: Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.
Hinweise
Wartezeiten
Großlager, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
erste bis vierte Behandlung 4 ml/t, fünfte bis zweiunddreißigste Behandlung 2 ml/t
Zulassungsende
31.07.2019
Anwendungsnr.
024764-00/00-002
Wirkungsbereich
Einsatzgebiet.
Anwendungsbereich
Anwendungszeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 32 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 32
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
erste bis vierte Behandlung 4 ml/t, fünfte bis zweiunddreißigste Behandlung 2 ml/t
Weitere Erläuterungen
1. Behandlung 2 Wochen nach Lagerbeginn
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
VV219: Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.
Hinweise
Wartezeiten
Großlager, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Sicherheits- datenblätter
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.