Von 2. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
60 ml/m²
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Das Mittel wird unverdünnt ausgebracht. behandeln bis zur sichtbaren Benetzung
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Von 2. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
60 ml/m²
Weitere Erläuterungen
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Das Mittel wird unverdünnt ausgebracht. behandeln bis zur sichtbaren Benetzung
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Blumenkohl: 3 Tage
Sicherheits- datenblatt
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.