Pflanzenschutzmittel: VINCARE

Zulassungsnummer:

005669-00

Zulassungsanfang:

11.06.2009

Zulassungsende:

31.12.2019 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.06.2021

Vertriebsfirmen:

Certis Europe B.V., Code noch festzulegen

Wirkstoffe:

15.6g/kg Benthiavalicarb (17.5g/kg Isopropylester), 500g/kg Folpet

Kultur(en)Schaderreger
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.005669-00/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technik
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 35 Tage (Keltertrauben)

Kennzeichen:

RA031, RA067, SP001, NW468, NN234, NN361, NN3842, NW264, SB001, SB110, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, VH3601, VH383, VH384, NN160, NB6641

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Benthiavalicarb|Folpet

Mit dem Wirkstoff:

Benthiavalicarb
Folpet

Für den Schaderreger:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)Spritzmittel gegen Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben.
Vincare ist ein Fungizid mit zwei sich in der Wirkungsweise ergänzenden Wirkstoffen.
Bentiavalicarb ist der tiefenwirksame Anteil mit vorbeugender und abstoppender Wirkung,
während Folpet, als Belagsfungizid, außen auf dem Blattgewebe den Befall abwehrt.
Benthiavalicarb gehört zu der Gruppe der Aminosäurecarbamate. Der Wirkstoff vermag das
Blattgewebe von der Oberseite zur Unterseite schnell zu durchdringen und wird zu einem
großen Teil durch die Stoffleitbahnen in der Pflanze verteilt. Benthiavalicarb verhindert die
Sporenkeimung, zerstört den Keimschlauch sowie bereits eingedrungenes Pilzmyzel und
verhindert zudem die Sporulierung. Eine hohe Wirksamkeit wurde bei vorbeugendem
Einsatz und bei kurativem Einsatz 12 Stunden nach erfolgter Infektion nachgewiesen.
Folpet gehört zur Gruppe der Phthalimide und stört als Kontaktfungizid verschiedene
wichtige Enzyme der Oomyceten und verhindert dadurch die Sporenkeimung und das
Mycelwachstum.
Gebinde: , 2,500 Kilogramm (EAN 4014108233259), 10 Kilogramm (EAN 4014108233174)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: VINCARE

Zulassungsnummer:005669-00
Zulassungsanfang:11.06.2009
Zulassungsende:31.12.2019 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.06.2021
Vertriebsfirmen:Certis Europe B.V., Code noch festzulegen
Wirkstoffe:15.6g/kg Benthiavalicarb (17.5g/kg Isopropylester), 500g/kg Folpet
Kennzeichen:RA031, RA067, SP001, NW468, NN234, NN361, NN3842, NW264, SB001, SB110, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, VH3601, VH383, VH384, NN160, NB6641
Abstandsauflagen:
GHS-Angaben:GHS07, GHS08, GHS09, EUH401, H317, H319, H351, H400, P101, P103, P201, P273, P280, P305+P351+P338, P308+P313, P337+P313, P363, P501, ACHTUNG

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.005669-00/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technik
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 35 Tage (Keltertrauben)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)Spritzmittel gegen Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben.
Vincare ist ein Fungizid mit zwei sich in der Wirkungsweise ergänzenden Wirkstoffen.
Bentiavalicarb ist der tiefenwirksame Anteil mit vorbeugender und abstoppender Wirkung,
während Folpet, als Belagsfungizid, außen auf dem Blattgewebe den Befall abwehrt.
Benthiavalicarb gehört zu der Gruppe der Aminosäurecarbamate. Der Wirkstoff vermag das
Blattgewebe von der Oberseite zur Unterseite schnell zu durchdringen und wird zu einem
großen Teil durch die Stoffleitbahnen in der Pflanze verteilt. Benthiavalicarb verhindert die
Sporenkeimung, zerstört den Keimschlauch sowie bereits eingedrungenes Pilzmyzel und
verhindert zudem die Sporulierung. Eine hohe Wirksamkeit wurde bei vorbeugendem
Einsatz und bei kurativem Einsatz 12 Stunden nach erfolgter Infektion nachgewiesen.
Folpet gehört zur Gruppe der Phthalimide und stört als Kontaktfungizid verschiedene
wichtige Enzyme der Oomyceten und verhindert dadurch die Sporenkeimung und das
Mycelwachstum.
Gebinde: , 2,500 Kilogramm (EAN 4014108233259), 10 Kilogramm (EAN 4014108233174)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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