Pflanzenschutzmittel: Mogeton TOP

Zulassungsnummer:

006668-00

Zulassungsanfang:

29.09.2010

Zulassungsende:

31.12.2018 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 30.06.2020

Vertriebsfirmen:

FMC Cheminova

Wirkstoffe:

500g/kg Quinoclamin

Kultur(en)Schaderreger
BaumschulgehölzpflanzenBrunnen-Lebermoos
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.75 g/m²
Wasser: 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenmit Spritzschirm
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Baumschulgehölzpflanzen (§18)Brunnen-Lebermoos
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/01-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.75 g/m²
Wasser: 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenMoose
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 7.5 kg/ha
Wasser: 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenmit Spritzschirm
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW801: Drän- und Oberflächenwasser von behandelten Funktionsflächen (Greens und Abschläge) sind in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abzuleiten.
AuflagenNW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
VA252: Behandelte Flächen/Kulturen dürfen von unbeteiligten Dritten grundsätzlich frühestens 24 Stunden nach Ausbringen des Mittels betreten werden. Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.
VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)
RasenMoose
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 7.5 kg/ha
Wasser: 10000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW801: Drän- und Oberflächenwasser von behandelten Funktionsflächen (Greens und Abschläge) sind in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abzuleiten.
AuflagenVA252: Behandelte Flächen/Kulturen dürfen von unbeteiligten Dritten grundsätzlich frühestens 24 Stunden nach Ausbringen des Mittels betreten werden. Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.
VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)
Wege (§18)Moose, Algen
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.75 g/m²
Wasser: 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenmit Spritzschirm
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Wege: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

RA079, SP001, NW468, NN260, NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SE110, SF1891, SS110, SS120, SS2101, SS2202, SS520, SS610, VH374, NB6641, NN165

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätterpdf

Mit dem Wirkstoff:

Quinoclamin

Für den Schaderreger:

Algen
Brunnen-Lebermoos
Moose

Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Selektives Herbizid zur Bekämpfung von Moosen im Rasen und Lebermoosen auf Baumschul-Containerkulturen im Freiland. Der Wirkstoff Quinoclamin wird über die grünen Pflanzenteile der Moose aufgenommen. Mogeton® TOP wirkt nicht verätzend, sondern greift in die Photosynthese der Moose ein und schafft ein herbizides Depot auf der Substratoberfläche, das das Auskeimen der Moossporen unterbindet. So wird eine Dauerwirkung über mehrere Monate erreicht
Wartezeit: Containerkulturen (Gewächshaus), Baumschulgehölzpflanzen, Freiland, Rasen: N
Gebinde: , 750 Gramm (EAN 4012879059238)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Mogeton TOP

Zulassungsnummer:006668-00
Zulassungsanfang:29.09.2010
Zulassungsende:31.12.2018 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 30.06.2020
Vertriebsfirmen:FMC Cheminova
Wirkstoffe:500g/kg Quinoclamin
Kennzeichen:RA079, SP001, NW468, NN260, NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SE110, SF1891, SS110, SS120, SS2101, SS2202, SS520, SS610, VH374, NB6641, NN165
Abstandsauflagen:
GHS-Angaben:GHS07, GHS08, GHS09, H319, H361, H373, H410, P260, P280, P305+P351+P338, P308+P313, P362, P405, P501, ACHTUNG

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
BaumschulgehölzpflanzenBrunnen-Lebermoos
ähnliche Produkte
0,75 g/m²; Wasser: 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.75 g/m²
Wasser: 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenmit Spritzschirm
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Baumschulgehölzpflanzen (§18)Brunnen-Lebermoos
ähnliche Produkte
0,75 g/m²; Wasser: 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/01-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.75 g/m²
Wasser: 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenMoose
ähnliche Produkte
7,5 kg/ha; Wasser: 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/00-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 7.5 kg/ha
Wasser: 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenmit Spritzschirm
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW801: Drän- und Oberflächenwasser von behandelten Funktionsflächen (Greens und Abschläge) sind in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abzuleiten.
AuflagenNW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
VA252: Behandelte Flächen/Kulturen dürfen von unbeteiligten Dritten grundsätzlich frühestens 24 Stunden nach Ausbringen des Mittels betreten werden. Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.
VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)
RasenMoose
ähnliche Produkte
7,5 kg/ha; Wasser: 10000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 7.5 kg/ha
Wasser: 10000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW801: Drän- und Oberflächenwasser von behandelten Funktionsflächen (Greens und Abschläge) sind in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abzuleiten.
AuflagenVA252: Behandelte Flächen/Kulturen dürfen von unbeteiligten Dritten grundsätzlich frühestens 24 Stunden nach Ausbringen des Mittels betreten werden. Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten.
VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Gras und Heu)
Wege (§18)Moose, Algen 0,75 g/m²; Wasser: 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2020
Anwendungsnr.006668-00/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.75 g/m²
Wasser: 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenmit Spritzschirm
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Wege: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

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Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Selektives Herbizid zur Bekämpfung von Moosen im Rasen und Lebermoosen auf Baumschul-Containerkulturen im Freiland. Der Wirkstoff Quinoclamin wird über die grünen Pflanzenteile der Moose aufgenommen. Mogeton® TOP wirkt nicht verätzend, sondern greift in die Photosynthese der Moose ein und schafft ein herbizides Depot auf der Substratoberfläche, das das Auskeimen der Moossporen unterbindet. So wird eine Dauerwirkung über mehrere Monate erreicht
Wartezeit: Containerkulturen (Gewächshaus), Baumschulgehölzpflanzen, Freiland, Rasen: N
Gebinde: , 750 Gramm (EAN 4012879059238)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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