Pflanzenschutzmittel: Grasser 100 EC

Zulassungsnummer:

008386-60

Zulassungsanfang:

11.09.2017

Zulassungsende:

30.11.2024

Vertriebsfirmen:

HELM AG

Wirkstoffe:

108g/l Quizalofop-P-ethyl

Kultur(en)Schaderreger
KartoffelGemeine Quecke
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende30.11.2024
Anwendungsnr.008386-60/00-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 30 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: 45 Tage

Kennzeichen:

NW468, NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SB166, SB199, SF264, SS110, SS206, SS2202, WH951, WH952, WMH1, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Anwendungshinweis: (Helm AG)
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4060653000549)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Grasser 100 EC

Zulassungsnummer:008386-60
Zulassungsanfang:11.09.2017
Zulassungsende:30.11.2024
Vertriebsfirmen:HELM AG
Wirkstoffe:108g/l Quizalofop-P-ethyl
Kennzeichen:NW468, NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SB166, SB199, SF264, SS110, SS206, SS2202, WH951, WH952, WMH1, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS07, GHS08, GHS09, EUH 066, EUH 401, H304, H332, H411, P101, P102, P301+P310+P331, P312, P391, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
KartoffelGemeine Quecke
ähnliche Produkte
1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende30.11.2024
Anwendungsnr.008386-60/00-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 30 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungs­zeitpunktFrühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: 45 Tage

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Anwendungshinweis: (Helm AG)
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4060653000549)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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