Pflanzenschutzmittel: WARAN

Zulassungsnummer:

00A549-00

Zulassungsanfang:

05.06.2020

Zulassungsende:

31.12.2025

Vertriebsfirmen:

Agro Trade Handelsgesellschaft mbH

Wirkstoffe:

200g/l Fluroxypyr (288g/l 1-Methyl-heptylester)

Kultur(en)Schaderreger
MaisZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2025
Anwendungsnr.00A549-00/00-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

EB001-2, SE110, SS110-1, SS2101, NW470, EB001-2, NN2001, NN2002, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMO, NB6641

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: WARAN

Zulassungsnummer:00A549-00
Zulassungsanfang:05.06.2020
Zulassungsende:31.12.2025
Vertriebsfirmen:Agro Trade Handelsgesellschaft mbH
Wirkstoffe:200g/l Fluroxypyr (288g/l 1-Methyl-heptylester)
Kennzeichen:EB001-2, SE110, SS110-1, SS2101, NW470, EB001-2, NN2001, NN2002, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMO, NB6641
GHS-Angaben:GHS02, GHS07, GHS08, GHS09, EUH 401, H226, H304, H315, H319, H336, H400, H410, P101, P102, P210, P261, P280, P301+P331, P305+P351+P338, P308+P310, P391, P403+P233, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
MaisZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2025
Anwendungsnr.00A549-00/00-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 3. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Mais: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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