Zulassungsnummer: | 00A959-60 |
Zulassungsanfang: | 07.07.2022 |
Zulassungsende: | 31.08.2024 |
Vertriebsfirmen: | Cropthetics Ltd. |
Wirkstoffe: | 500g/kg Flonicamid |
Kennzeichen: | EB001-2, SF275-2AC, SF275-EEOS, SF276-21OS, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS227, EB001-2, NB6621, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMI29, NN1001 |
GHS-Angaben: | , EUH 401, H319, P101, P102, P280, P305+P351+P338, P337+P313, P501 |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Apfel | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 00A959-60/00-003 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.07 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage maximaler Mittelaufwand 0,14 kg/ha je Behandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 21 Tage |
|
Aprikose (§18) | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 00A959-60/01-004 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) |
Anwendungszeitpunkt | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.07 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage maximaler Mittelaufwand 0,14 kg/ha je Behandlung |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Aprikose: 21 Tage |
|
Kartoffel | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,16 kg/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 00A959-60/00-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis Knospen der 1. Blütenanlage (Hauptspross) sichtbar (1-2 mm) |
Anwendungszeitpunkt | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.16 kg/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. VV232: Das Mittel darf nicht in Tankmischungen mit ölhaltigen/auf ölbasierenden Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht werden. WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel: 14 Tage |
|
Tabak (§18) | Blattläuse ähnliche Produkte | 0,14 kg/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 00A959-60/01-008 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Bis 1. Blütenstand sichtbar Tomate: 1. Knospe einzeln stehend Paprika und Aubergine:Blütenknospe sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.14 kg/ha Wasser: 500 bis 1000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-EEAC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF276-21AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Tabak: 7 Tage |
|
Winterhartweizen, Winterweichweizen | Blattläuse | 0,14 kg/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 00A959-60/00-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.14 kg/ha Wasser: 200 bis 500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: 28 Tage Freiland, Winterhartweizen: 28 Tage |
|