Pflanzenschutzmittel: Glyfos SUPREME
Zulassungsnummer: | 005924-00 |
Zulassungsanfang: | 08.01.2009 |
Zulassungsende: | 15.12.2021 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 15.06.2023 |
Vertriebsfirmen: | FMC Cheminova |
Wirkstoffe: | 450g/l Glyphosat (607g/l Isopropylamin-Salz) |
Kennzeichen: | SP001, NG352, NW468, NW262, SB001, SB010, SB110, SF245-01, VH368, WMG, NB6641, NN165, NN1842 |
Abstandsauflagen: | |
GHS-Angaben: | EUH401, |
Totalherbizid, bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen unter Details.
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Ackerbaukulturen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 2,4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 15.12.2021 |
Anwendungsnr. | 005924-00/00-014 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 2.4 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Verwendungszweck: Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau.
Wartezeit: Ackerbaukultuen, Grünland, Getreidestoppel, Maisstoppel, Stillegungsflächen, Wildbeeren und Wildfrüchte, wildwachsende Pilze (Forst), Wiesen, Weiden (Gras und Heu): F
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 7 Tage
Kernobst, Steinobst: 42 Tage
Weinrebe (Kelter-/Tafeltrauben): 30 Tage
Nichtkulturland o. Holzgewächse, Gleisanlagen, Zierpflanzen, Baumschulgehölze, Rasen, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: N
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879055742), 20 Liter (1 dm3) (EAN 4012879055759)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.