Pflanzenschutzmittel: Finalsan AF SchachtelhalmFrei

Zulassungsnummer:

006177-61

Zulassungsanfang:

14.01.2014

Zulassungsende:

31.12.2024

Vertriebsfirmen:

Neudorff

Wirkstoffe:

4.95g/l Maleinsäurehydrazid (6.63g/l Kalium-Salz), 31.02g/l Pelargonsäure

Kultur(en)Schaderreger
Wege und Plätze mit HolzgewächsenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenMoose, Algen
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenMoose, Algen
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZiergehölzeZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZiergehölzeZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZiergehölzeMoose, Algen
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-011
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZiergehölzeMoose, Algen
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-012
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenMoose, Algen
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-009
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenMoose, Algen
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-010
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, EB001-2, NW470, EB001-2, NW263, SB001, SB010, SB110, SF193, VH607, WH952, WMH0, NB6641, NN000

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Finalsan AF SchachtelhalmFrei

Zulassungsnummer:006177-61
Zulassungsanfang:14.01.2014
Zulassungsende:31.12.2024
Vertriebsfirmen:Neudorff
Wirkstoffe:4.95g/l Maleinsäurehydrazid (6.63g/l Kalium-Salz), 31.02g/l Pelargonsäure
Kennzeichen:SP001, EB001-2, NW470, EB001-2, NW263, SB001, SB010, SB110, SF193, VH607, WH952, WMH0, NB6641, NN000
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenMoose, Algen 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenMoose, Algen 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZiergehölzeZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZiergehölzeZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZiergehölzeMoose, Algen 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-011
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZiergehölzeMoose, Algen 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-012
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenMoose, Algen 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-009
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenMoose, Algen 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-010
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenzur Teilflächenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1000 l/ha
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
ZierpflanzenZweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.006177-61/00-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungenals Einzelpflanzenbehandlung
mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenHF193: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

xs

sm

md

lg

xl