Pflanzenschutzmittel: Foray 76 B

Zulassungsnummer:

00A173-00

Zulassungsanfang:

14.07.2021

Zulassungsende:

15.08.2025

Vertriebsfirmen:

SUMITOMO CHEMICAL

Wirkstoffe:

16700IU/mg Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1)

Kultur(en)Schaderreger
LaubholzFreifressende Schmetterlingsraupen
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.08.2025
Anwendungsnr.00A173-00/00-002
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenPflanzengröße bis 2 m 2.5 l/ha
Wasser: 600 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
mit Bodengeräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen.
AuflagenNT181: Dieses Insektizid wirkt nicht spezifisch allein gegen die zu bekämpfenden Schadorganismen. Die Anwendung kann daher auch Populationen anderer Arthropoden schädigen. Bei bekannten Vorkommen von Arthropoden-Arten, die in den Anhängen II oder IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, sollte daher von einer Behandlung abgesehen werden.
NT801-1: Bei Anwendung des Mittels in Naturschutzgebieten sind die einschlägigen Vorschriften des BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) zu beachten.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

EB001-2, NT141, NW470, SF1814, SF1951-1, SF1971, SF251, SS110-1, SS2101, EB001-2, NW263, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SF252, SS206, VH650, WH952, WMI11A, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Foray 76 B

Zulassungsnummer:00A173-00
Zulassungsanfang:14.07.2021
Zulassungsende:15.08.2025
Vertriebsfirmen:SUMITOMO CHEMICAL
Wirkstoffe:16700IU/mg Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1)
Kennzeichen:EB001-2, NT141, NW470, SF1814, SF1951-1, SF1971, SF251, SS110-1, SS2101, EB001-2, NW263, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SF252, SS206, VH650, WH952, WMI11A, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:EUH 208-0098, EUH 208-01351, EUH 401, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
LaubholzFreifressende Schmetterlingsraupen
ähnliche Produkte
Pflanzengröße bis 2 m 2,5 l/ha; Wasser: 600 l/ha
Zulassungs­ende15.08.2025
Anwendungsnr.00A173-00/00-002
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Forst
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenPflanzengröße bis 2 m 2.5 l/ha
Wasser: 600 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
mit Bodengeräten
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT802-1: Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen.
AuflagenNT181: Dieses Insektizid wirkt nicht spezifisch allein gegen die zu bekämpfenden Schadorganismen. Die Anwendung kann daher auch Populationen anderer Arthropoden schädigen. Bei bekannten Vorkommen von Arthropoden-Arten, die in den Anhängen II oder IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, sollte daher von einer Behandlung abgesehen werden.
NT801-1: Bei Anwendung des Mittels in Naturschutzgebieten sind die einschlägigen Vorschriften des BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) zu beachten.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Laubholz: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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