Pflanzenschutzmittel: RA-50

Zulassungsnummer:

024895-61

Zulassungsanfang:

22.11.2007

Zulassungsende:

30.06.2024

Vertriebsfirmen:

HENTSCHKE & SAWATZKI KG, SUMITOMO CHEMICAL

Wirkstoffe:

500g/kg Flumioxazin

Kultur(en)Schaderreger
GleisanlagenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.06.2024
Anwendungsnr.024895-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.2 kg/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VH300: Die Verpackung ist mit der Aufschrift Nur für den gewerblichen Anwender zu versehen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gleisanlagen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, EB001-2, NW470, SS110-1, SS120-1, SS2101, EB001-2, NN3001, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641, NN1002

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: RA-50

Zulassungsnummer:024895-61
Zulassungsanfang:22.11.2007
Zulassungsende:30.06.2024
Vertriebsfirmen:HENTSCHKE & SAWATZKI KG, SUMITOMO CHEMICAL
Wirkstoffe:500g/kg Flumioxazin
Kennzeichen:SP001, EB001-2, NW470, SS110-1, SS120-1, SS2101, EB001-2, NN3001, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, NB6641, NN1002
GHS-Angaben:GHS08, EUH 401, H361d, P101, P102, P280, P308+P313, P405, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
GleisanlagenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 1,2 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.06.2024
Anwendungsnr.024895-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.2 kg/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VH300: Die Verpackung ist mit der Aufschrift Nur für den gewerblichen Anwender zu versehen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gleisanlagen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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