Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Begrünungspflanzen (§18) | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/01-002 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 30 g/ 100 m Begrünungsstreifen und je 1 m Streifenbreite |
Weitere Erläuterungen | Reihenbehandlung Köderverfahren gleichmäßig über den Begrünungsstreifen maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 3 kg/ha |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. VV209: Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Begrünungspflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Erdbeere | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/00-004 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Erdbeere | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/02-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | zwischen die Kulturpflanzen Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/00-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Kohlgemüse | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/02-005 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | zwischen die Kulturpflanzen Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Raps | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/00-002 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 6 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. VV215: Behandelten Grünraps nicht verfüttern. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Raps: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Salat-Arten | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/02-003 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | zwischen die Kulturpflanzen Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Salat-Arten, Kohlgemüse | Nacktschnecken | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/00-007 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Kohlgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Salat-Arten, Kohlgemüse | Nacktschnecken | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/00-003 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kohlgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Salat-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Weinrebe (§18) | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 6 Körner pro Pflanzrohr |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/01-001 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 6 Körner pro Pflanzrohr |
Weitere Erläuterungen | maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 810 g/ha (entsprechend 2 Anwendungen mit 6 Körnern je Pflanzrohr bei maximal 4500 Rebstöcken je ha) Köderverfahren in Pflanzröhren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Zierpflanzen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/00-006 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² Köderverfahren |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/00-005 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | Köderverfahren Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Nacktschnecken ähnliche Produkte | 0,6 g/m² |
Zulassungsende | 31.12.2021 |
Anwendungsnr. | 033274-56/02-007 |
Wirkungsbereich | |
Einsatzgebiet. | |
Anwendungsbereich | |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | |
Aufwandmengen | 0.6 g/m² |
Weitere Erläuterungen | zwischen die Kulturpflanzen Köderverfahren Der Mittelaufwand entspricht ca. 20 Granulatkörnern je m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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