Pflanzenschutzmittel: Bayfidan

Zulassungsnummer:

033545-00

Zulassungsanfang:

08.10.2008

Zulassungsende:

31.12.2018 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.06.2020

Vertriebsfirmen:

FMC Cheminova

Wirkstoffe:

250g/l Triadimenol

Kultur(en)Schaderreger
GersteEchter Mehltau (Erysiphe graminis)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2018
Anwendungsnr.033545-00/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
HopfenEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2018
Anwendungsnr.033545-00/00-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technik
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 20,90% 15
Anwendungs­bestimmungenNT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: 21 Tage

Kennzeichen:

RA047, SP001, EO005-1, NW468, NW604, EO005-1, NN270, NW262, NW264, SB001, SB110, SE110, SS110, SS210, SS220, VA546, VH605, NB6641, NN134, NN160, NN161, NN165, NN166, NN1842

Abstandsauflagen:


Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Verwendungszweck:
Flüssiges Fungizid gegen pilzliche Krankheiten im Getreide-, Hopfen- und Gemüsebau. Bayfidan ist ein Fungizid mit systemischen Eigenschaften. Es wirkt sowohl vorbeugend als auch bei Befall und hat eine Wirkungsdauer von mehreren Wochen.

Anwendung: Hopfen:
Gegen Echten Mehltau:
bis BBCH 37: 1.2 l/ha
bis BBCH 55: 1.65 l/ha
über BBCH 55: 2.5 l/ha
spritzen oder sprühen in max. 2250-5000 l/ha Wasser

Gemüsebau:
Porree:
Gegen Rost (Puccinia allii): 0.5 l/ha spritzen in 200-400 l/ha Wasser

Ackerbau:
Gerste:
Gegen Echten Mehltau: 0.5 l/ha spritzen in 200-400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen:
Hopfen: 21 Tage
Porree: 28 Tage
Getreide: F
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879030534)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Bayfidan

Zulassungsnummer:033545-00
Zulassungsanfang:08.10.2008
Zulassungsende:31.12.2018 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 30.06.2020
Vertriebsfirmen:FMC Cheminova
Wirkstoffe:250g/l Triadimenol
Kennzeichen:RA047, SP001, EO005-1, NW468, NW604, EO005-1, NN270, NW262, NW264, SB001, SB110, SE110, SS110, SS210, SS220, VA546, VH605, NB6641, NN134, NN160, NN161, NN165, NN166, NN1842
Abstandsauflagen:
GHS-Angaben:GHS07, GHS08, H302, H315, H319, H335, H360D, H412, P201, P261, P271, P280, P305+P351+P338, P308+P313, P403+P233, P405, P501, GEFAHR

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
GersteEchter Mehltau (Erysiphe graminis)
ähnliche Produkte
0,5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2018
Anwendungsnr.033545-00/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
HopfenEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2018
Anwendungsnr.033545-00/00-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technik
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 50% 20,75% 20,90% 15
Anwendungs­bestimmungenNT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Hopfen: 21 Tage

Anwendungshinweis: (Cheminova (Stähler))Verwendungszweck:
Flüssiges Fungizid gegen pilzliche Krankheiten im Getreide-, Hopfen- und Gemüsebau. Bayfidan ist ein Fungizid mit systemischen Eigenschaften. Es wirkt sowohl vorbeugend als auch bei Befall und hat eine Wirkungsdauer von mehreren Wochen.

Anwendung: Hopfen:
Gegen Echten Mehltau:
bis BBCH 37: 1.2 l/ha
bis BBCH 55: 1.65 l/ha
über BBCH 55: 2.5 l/ha
spritzen oder sprühen in max. 2250-5000 l/ha Wasser

Gemüsebau:
Porree:
Gegen Rost (Puccinia allii): 0.5 l/ha spritzen in 200-400 l/ha Wasser

Ackerbau:
Gerste:
Gegen Echten Mehltau: 0.5 l/ha spritzen in 200-400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen:
Hopfen: 21 Tage
Porree: 28 Tage
Getreide: F
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879030534)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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