Pflanzenschutzmittel: CATO

Zulassungsnummer:

034078-00

Zulassungsanfang:

21.06.2017

Zulassungsende:

30.04.2026

Vertriebsfirmen:

Corteva, **DuPont Production Agriscience

Wirkstoffe:

250g/kg Rimsulfuron

Kultur(en)Schaderreger
Baumschulgehölzpflanzen (§18)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2026
Anwendungsnr.034078-00/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 50 g/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere ErläuterungenReihenbehandlung (Behandlung in der Pflanzenreihe)
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
NW605-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% *
Anwendungs­bestimmungenNW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT108-1: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
AuflagenSB121: Die in den Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner genannten Kennzeichnungsauflagen und Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz sind zu berücksichtigen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

EB001-2, NW470, EB001-2, NN2001, NN2002, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB111, SB166, SE110, SF245-02, SS206, WH951, WH952, WMH2, NB6641

Abstandsauflagen:


Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)Verwendungszweck:

Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen Ungräsern und Unkräutern in Mais und Kartoffeln im Nachauflauf.
CATO-Komp.A + CATO-Komp. B müssen in Tankmischung gemeinsam ausgebracht werden.

Anwendungszeitpunkt:

Mais und Kartoffeln:
im Kulturstadium BBCH12 bis 16 ab Stadium BBCH 10 der Schadorganismen;
Wartezeit in Tagen Mais und Kartoffel: keine (F), Aufwandmenge: einmalige Anwendung 50 g/ha Cato-Komp.A + 0,3 l/ha Cato-Komp. B. Max. 1 Behandlung in der jeweiligen Kultur bzw. je Jahr. Splittinganwendung: 1. Anwendung: 30 g/ha Cato-Komp. A + 0,18 l/ha Cato-Komp.B 2. Anwendung 20 g/ha Cato-Komp. A + 0.12 l/ha Cato-Komp. B. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 8-14 Tagen. Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Anwendungstechnik: spritzen
Gebinde: , 120 Gramm (EAN 3576960024365), 500 Gramm (EAN 3576960024372), 3 Liter (1 dm3) (EAN 3576960024341), 720 Milliliter (EAN 3576960024334), 2 Stück (EAN-Code) (EAN 3576960010900), 2 Stück (EAN-Code) (EAN 3576960010917)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: CATO

Dieses Mittel ist auch Bestandteil von:

CATO 500 G + 3 L HERBIZID
CATO 120 G + 0,72 L - HERBIZID

Zulassungsnummer:034078-00
Zulassungsanfang:21.06.2017
Zulassungsende:30.04.2026
Vertriebsfirmen:Corteva, **DuPont Production Agriscience
Wirkstoffe:250g/kg Rimsulfuron
Kennzeichen:EB001-2, NW470, EB001-2, NN2001, NN2002, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB111, SB166, SE110, SF245-02, SS206, WH951, WH952, WMH2, NB6641
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS09, EUH 071, EUH 401, H302, H318, H400, H410, P101, P102, P261, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P391, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Baumschulgehölzpflanzen (§18)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2026
Anwendungsnr.034078-00/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 50 g/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere ErläuterungenReihenbehandlung (Behandlung in der Pflanzenreihe)
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
NW605-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% *
Anwendungs­bestimmungenNW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT108-1: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
AuflagenSB121: Die in den Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner genannten Kennzeichnungsauflagen und Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz sind zu berücksichtigen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Baumschulgehölzpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)Verwendungszweck:

Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen Ungräsern und Unkräutern in Mais und Kartoffeln im Nachauflauf.
CATO-Komp.A + CATO-Komp. B müssen in Tankmischung gemeinsam ausgebracht werden.

Anwendungszeitpunkt:

Mais und Kartoffeln:
im Kulturstadium BBCH12 bis 16 ab Stadium BBCH 10 der Schadorganismen;
Wartezeit in Tagen Mais und Kartoffel: keine (F), Aufwandmenge: einmalige Anwendung 50 g/ha Cato-Komp.A + 0,3 l/ha Cato-Komp. B. Max. 1 Behandlung in der jeweiligen Kultur bzw. je Jahr. Splittinganwendung: 1. Anwendung: 30 g/ha Cato-Komp. A + 0,18 l/ha Cato-Komp.B 2. Anwendung 20 g/ha Cato-Komp. A + 0.12 l/ha Cato-Komp. B. Max. 2 Anwendungen im Abstand von 8-14 Tagen. Wasseraufwandmenge: 200-400 l/ha Anwendungstechnik: spritzen
Gebinde: , 120 Gramm (EAN 3576960024365), 500 Gramm (EAN 3576960024372), 3 Liter (1 dm3) (EAN 3576960024341), 720 Milliliter (EAN 3576960024334), 2 Stück (EAN-Code) (EAN 3576960010900), 2 Stück (EAN-Code) (EAN 3576960010917)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
CITATO 034078-00/022 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 11.01.2022 30.04.2026
CITATO 034078-00/020 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 14.11.2019 30.04.2026
CICERO 034078-00/016 Crop Chem GmbH 22.01.2018 30.04.2026
CICERO 034078-00/015 Crop Chem GmbH 11.12.2017 30.04.2026
Censor 034078-00/018 Star Chemicals doo 21.03.2018 30.04.2026

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

xs

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