Pflanzenschutzmittel: Taifun forte

Zulassungsnummer:

044044-00

Zulassungsanfang:

19.11.2020

Zulassungsende:

15.12.2024

Vertriebsfirmen:

Adama

Wirkstoffe:

360g/l Glyphosat (485.39g/l Isopropylamin-Salz)

Kultur(en)Schaderreger
AckerbaukulturenEinkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende15.12.2024
Anwendungsnr.044044-00/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbis 2 Tage vor der Saat
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 150 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

EB001-2, NG352, NW470, SF275-28OS, SF275-EEWE, EB001-2, NN2002, NW261, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMH9, NB6641, NN1001

Abstandsauflagen:


Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Verwendungszweck: Nichtselektives Blattherbizid zur Anwendung auf dem Ackerland und Stilllegungsflächen

Anwendungszeitpunkt/Aufwandmenge: Getreidestoppel: nach der Ernte, Herbst mindestens 10 Tage vor einer Bodenbearbeitung, 5,0 l/ha; Stilllegungsflächen, vor der Saat von Folgekulturen, während der Vegetationsperiode, zur Saatbettvorbereitung vor einer Bodenbearbeitung; 5,0 l/ha

Wartezeit in Tagen: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen (F)
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100201364), 20 Liter (1 dm3) (EAN 4250100201371)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Taifun forte

Zulassungsnummer:044044-00
Zulassungsanfang:19.11.2020
Zulassungsende:15.12.2024
Vertriebsfirmen:Adama
Wirkstoffe:360g/l Glyphosat (485.39g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen:EB001-2, NG352, NW470, SF275-28OS, SF275-EEWE, EB001-2, NN2002, NW261, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952, WMH9, NB6641, NN1001
GHS-Angaben:GHS09, EUH 401, H411, P391, P501
Abstandsauflagen:

Totalherbizid, bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen unter Details.


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
AckerbaukulturenEinkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende15.12.2024
Anwendungsnr.044044-00/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbis 2 Tage vor der Saat
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 150 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbaukulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Verwendungszweck: Nichtselektives Blattherbizid zur Anwendung auf dem Ackerland und Stilllegungsflächen

Anwendungszeitpunkt/Aufwandmenge: Getreidestoppel: nach der Ernte, Herbst mindestens 10 Tage vor einer Bodenbearbeitung, 5,0 l/ha; Stilllegungsflächen, vor der Saat von Folgekulturen, während der Vegetationsperiode, zur Saatbettvorbereitung vor einer Bodenbearbeitung; 5,0 l/ha

Wartezeit in Tagen: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen (F)
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100201364), 20 Liter (1 dm3) (EAN 4250100201371)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Taifun B 044044-00/015 MENORA GmbH 11.10.2021 15.12.2024
Nevera 360 044044-00/016 Star Chemicals doo 28.08.2023 15.12.2024
Nevera 360 044044-00/014 Star Chemicals doo 23.06.2021 15.12.2024
Nevera 360 044044-00/013 Star Chemicals doo 19.07.2021 15.12.2024

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

xs

sm

md

lg

xl