Pflanzenschutzmittel: Dantop

Zulassungsnummer:

025583-00

Zulassungsanfang:

28.01.2009

Zulassungsende:

18.09.2018 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 19.12.2018

Vertriebsfirmen:

Certis

Wirkstoffe:

500g/kg Clothianidin

Kultur(en)Schaderreger
Blattkohle (§18)Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege, Kohlmottenschildlaus
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/04-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/m²
Wasser: 3 l/m²
Weitere ErläuterungenMittelaufwand gilt bei 1000 Pflanzen pro m²
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Blattkohle: 70 Tage
Blumenkohle (§18)Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege, Kohlmottenschildlaus
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/04-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/m²
Wasser: 3 l/m²
Weitere ErläuterungenMittelaufwand gilt bei 1000 Pflanzen pro m²
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Blumenkohle: 70 Tage
frische Kräuter (§18)Zikaden, Blattläuse
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/03-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.15 kg/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNB501: Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, frische Kräuter: 7 Tage
KartoffelBlattläuse als Virusvektoren
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 300 g/ha
Wasser: 60 bis 100 l/ha
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Pflanzgut pro ha)
spritzen oder sprühen beim Legen
aussortiertes Erntegut darf für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet werden
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW720: Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KartoffelBlattläuse als Virusvektoren
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 150 g/ha
Wasser: 200 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungenaussortiertes Erntegut darf für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet werden
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW720: Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KartoffelKartoffelkäfer
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/00-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 35 g/ha
Wasser: 200 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Kohlrabi (§18)Kleine Kohlfliege, Mehlige Kohlblattlaus, Kohlmottenschildlaus
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/1000 Pflanzen
Wasser: 3 l/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Freiland), Kohlrabi: 42 Tage
Kohlrabi (§18)Kleine Kohlfliege, Mehlige Kohlblattlaus, Kohlmottenschildlaus
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/01-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/1000 Pflanzen
Wasser: 3 l/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Kohlrabi: 42 Tage
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (§18)Kleine Kohlfliege, Mehlige Kohlblattlaus, Kohlmottenschildlaus
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/04-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/m²
Wasser: 3 l/m²
Weitere ErläuterungenMittelaufwand gilt bei 1000 Pflanzen pro m²
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 70 Tage
Rosenkohl (§18)Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege, Kohlmottenschildlaus
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/04-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/m²
Wasser: 3 l/m²
Weitere ErläuterungenMittelaufwand gilt bei 1000 Pflanzen pro m²
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Rosenkohl: 90 Tage
Zierpflanzen (§18)Blattläuse
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/02-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha
Wasser: 600 bis 1000 l/ha
Weitere ErläuterungenDie Behandlung ist begrenzt auf Pflanzen mit einer Höhe von bis zu 50 cm
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNB502: Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

SP001, EO005-1, NG321, NW468, EO005-1, NB6611, NN234, NN360, NN370, NN380, NW263, SB001

Abstandsauflagen:


Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)Insektizid zur Bekämpfung von
o Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln
o Kartoffelkäfer an Kartoffeln
o Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an
Kohlgemüse (Jungpflanzenanzucht)
o Blattläusen an Zierpflanzen
o Blattläusen und Zikaden an frischen Kräutern
Anwendung
Wirkungsweise
Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende
und beißende Insekten besitzt. Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die
Pflanze kann sowohl über das Blatt als auch über die Wurzel erfolgen. Durch die
gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop nicht nur behandelte
Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte Bereiche der
Pflanze. In abreifenden oder gestressten Pflanzen kann die Verteilung des Wirkstoffes
eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop auch als Kontaktgift.
Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide, blockiert die Acetylcholin
Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der
Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit an den Pflanzen einstellen.
Dantop wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder
warmen Witterungsbedingungen zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop in die
Pflanze sorgt für eine gute Regenstabilität.
Gebinde: , 100 Gramm (EAN 4014108109189), 500 Gramm (EAN 4014108109264), 1,500 Kilogramm (EAN 4014108109349)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Dantop

Dieses Mittel ist auch Bestandteil von:

RISOLEX D - PACK

Zulassungsnummer:025583-00
Zulassungsanfang:28.01.2009
Zulassungsende:18.09.2018 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 19.12.2018
Vertriebsfirmen:Certis
Wirkstoffe:500g/kg Clothianidin
Kennzeichen:SP001, EO005-1, NG321, NW468, EO005-1, NB6611, NN234, NN360, NN370, NN380, NW263, SB001
Abstandsauflagen:
GHS-Angaben:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Blattkohle (§18)Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege, Kohlmottenschildlaus 2,4 g/m²; Wasser: 3 l/m²
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/04-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/m²
Wasser: 3 l/m²
Weitere ErläuterungenMittelaufwand gilt bei 1000 Pflanzen pro m²
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Blattkohle: 70 Tage
Blumenkohle (§18)Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege, Kohlmottenschildlaus 2,4 g/m²; Wasser: 3 l/m²
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/04-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/m²
Wasser: 3 l/m²
Weitere ErläuterungenMittelaufwand gilt bei 1000 Pflanzen pro m²
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Blumenkohle: 70 Tage
frische Kräuter (§18)Zikaden, Blattläuse 0,15 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/03-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 0.15 kg/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNB501: Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen.
Hinweise
WartezeitenFreiland, frische Kräuter: 7 Tage
KartoffelBlattläuse als Virusvektoren
ähnliche Produkte
300 g/ha; Wasser: 60 bis 100 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/00-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 300 g/ha
Wasser: 60 bis 100 l/ha
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Pflanzgut pro ha)
spritzen oder sprühen beim Legen
aussortiertes Erntegut darf für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet werden
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW720: Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KartoffelBlattläuse als Virusvektoren
ähnliche Produkte
150 g/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/00-003
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 150 g/ha
Wasser: 200 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungenaussortiertes Erntegut darf für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet werden
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW720: Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
KartoffelKartoffelkäfer
ähnliche Produkte
35 g/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/00-004
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 35 g/ha
Wasser: 200 bis 500 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW709: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Kohlrabi (§18)Kleine Kohlfliege, Mehlige Kohlblattlaus, Kohlmottenschildlaus 2,4 g/1000 Pflanzen; Wasser: 3 l/m²
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/01-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/1000 Pflanzen
Wasser: 3 l/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Freiland), Kohlrabi: 42 Tage
Kohlrabi (§18)Kleine Kohlfliege, Mehlige Kohlblattlaus, Kohlmottenschildlaus 2,4 g/1000 Pflanzen; Wasser: 3 l/m²
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/01-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/1000 Pflanzen
Wasser: 3 l/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Kohlrabi: 42 Tage
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (§18)Kleine Kohlfliege, Mehlige Kohlblattlaus, Kohlmottenschildlaus 2,4 g/m²; Wasser: 3 l/m²
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/04-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/m²
Wasser: 3 l/m²
Weitere ErläuterungenMittelaufwand gilt bei 1000 Pflanzen pro m²
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 70 Tage
Rosenkohl (§18)Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege, Kohlmottenschildlaus 2,4 g/m²; Wasser: 3 l/m²
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/04-002
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 2.4 g/m²
Wasser: 3 l/m²
Weitere ErläuterungenMittelaufwand gilt bei 1000 Pflanzen pro m²
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenJungpflanzenanzucht (Gewächshaus), Rosenkohl: 90 Tage
Zierpflanzen (§18)Blattläuse
ähnliche Produkte
Pflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha; Wasser: 600 bis 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2019
Anwendungsnr.025583-00/02-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 150 g/ha
Wasser: 600 bis 1000 l/ha
Weitere ErläuterungenDie Behandlung ist begrenzt auf Pflanzen mit einer Höhe von bis zu 50 cm
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNB502: Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)Insektizid zur Bekämpfung von
o Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln
o Kartoffelkäfer an Kartoffeln
o Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an
Kohlgemüse (Jungpflanzenanzucht)
o Blattläusen an Zierpflanzen
o Blattläusen und Zikaden an frischen Kräutern
Anwendung
Wirkungsweise
Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende
und beißende Insekten besitzt. Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die
Pflanze kann sowohl über das Blatt als auch über die Wurzel erfolgen. Durch die
gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop nicht nur behandelte
Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte Bereiche der
Pflanze. In abreifenden oder gestressten Pflanzen kann die Verteilung des Wirkstoffes
eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop auch als Kontaktgift.
Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide, blockiert die Acetylcholin
Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der
Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit an den Pflanzen einstellen.
Dantop wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder
warmen Witterungsbedingungen zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop in die
Pflanze sorgt für eine gute Regenstabilität.
Gebinde: , 100 Gramm (EAN 4014108109189), 500 Gramm (EAN 4014108109264), 1,500 Kilogramm (EAN 4014108109349)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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