Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
erste Behandlung 12.5 ml/t, zweite bis siebente Behandlung 6.25 ml/t, achte Behandlung 10 ml/t
Weitere Erläuterungen
Lagerdauer 12 Monate (4-10°C) 1. Behandlung 2-3 Wochen nach Lagerbeginn
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
Wartezeiten
Großlager, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Pflanzenschutzmittel: MitoFog 600
Zulassungsnummer:
007842-60
Zulassungsanfang:
20.09.2017
Zulassungsende:
31.07.2019 / Zulassungsende durch Zeitablauf - Aufbrauchfrist: 08.10.2020
erste Behandlung 12,5 ml/t, zweite bis siebente Behandlung 6,25 ml/t, achte Behandlung 10 ml/t
Zulassungsende
31.07.2019
Anwendungsnr.
007842-60/00-001
Wirkungsbereich
Einsatzgebiet.
Anwendungsbereich
Anwendungszeitpunkt
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 8 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 8
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
erste Behandlung 12.5 ml/t, zweite bis siebente Behandlung 6.25 ml/t, achte Behandlung 10 ml/t
Weitere Erläuterungen
Lagerdauer 12 Monate (4-10°C) 1. Behandlung 2-3 Wochen nach Lagerbeginn
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
Wartezeiten
Großlager, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.