Pflanzenschutzmittel: Brevis

Zulassungsnummer:

007972-00

Zulassungsanfang:

08.08.2016

Zulassungsende:

31.08.2026

Vertriebsfirmen:

Adama

Wirkstoffe:

150g/kg Metamitron

Kultur(en)Schaderreger
Apfel, BirneFruchtausdünnung
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.007972-00/00-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar bis 20% der Früchte haben endgültige Größe erreicht oder 20% der endgültigen Fruchtgröße ist erreicht
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2.2 kg/ha
Wasser: mind. 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 60 Tage
Freiland, Birne: 60 Tage

Kennzeichen:

NW468, NW262, NW263, NW265, SB001, SB111, SB199, SE110, SF1891, SS110, SS120, SS206, SS2202, VA268, WH963-1, NB6641

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Metamitron

Für den Schaderreger:

Fruchtausdünnung

Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Brevis ist ein Produkt zur Fruchtausdünnung
Kultur: Apfel und Birne
Anwendungszeitpunkt: Stadium 69 bis Stadium 72
Aufwandmenge: 2,2kg/ha
Gebinde: , 1 Kilogramm (EAN 4250100210038), 5 Kilogramm (EAN 4250100209339)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Brevis

Zulassungsnummer:007972-00
Zulassungsanfang:08.08.2016
Zulassungsende:31.08.2026
Vertriebsfirmen:Adama
Wirkstoffe:150g/kg Metamitron
Kennzeichen:NW468, NW262, NW263, NW265, SB001, SB111, SB199, SE110, SF1891, SS110, SS120, SS206, SS2202, VA268, WH963-1, NB6641
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS09, EUH 401, H302, H318, H410, P101, P102, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P391, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Apfel, BirneFruchtausdünnung 2,2 kg/ha; Wasser: mind, 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.007972-00/00-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar bis 20% der Früchte haben endgültige Größe erreicht oder 20% der endgültigen Fruchtgröße ist erreicht
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2.2 kg/ha
Wasser: mind. 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 60 Tage
Freiland, Birne: 60 Tage

Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))Brevis ist ein Produkt zur Fruchtausdünnung
Kultur: Apfel und Birne
Anwendungszeitpunkt: Stadium 69 bis Stadium 72
Aufwandmenge: 2,2kg/ha
Gebinde: , 1 Kilogramm (EAN 4250100210038), 5 Kilogramm (EAN 4250100209339)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Brevis 007972-00/004 MENORA GmbH 09.06.2021 31.08.2026
Brevis 007972-00/001 MENORA GmbH 23.03.2017 31.08.2026

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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