Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Dinkel | Halmverkürzung, Halmfestigung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-028 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Dinkel | Halmverkürzung, Halmfestigung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-029 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Dinkel | Halmverkürzung, Halmfestigung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-030 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Roggen | Halmverkürzung, Halmfestigung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-023 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Roggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Roggen | Halmfestigung, Halmverkürzung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-024 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Roggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Roggen | Halmverkürzung, Halmfestigung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-022 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Roggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sommergerste | Halmverkürzung, Halmfestigung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-018 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Sommergerste | Halmverkürzung, Halmfestigung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-016 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Sommergerste | Halmverkürzung, Halmfestigung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-017 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sommerhartweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-012 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Sommerhartweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-010 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Sommerhartweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-011 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sommerweichweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Sommerweichweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Sommerweichweizen | Halmfestigung, Halmverkürzung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Triticale | Halmverkürzung, Halmfestigung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-026 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Triticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Triticale | Halmverkürzung, Halmfestigung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-025 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Triticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Triticale | Halmverkürzung, Halmfestigung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-027 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Triticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wintergerste | Halmverkürzung, Halmfestigung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-014 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wintergerste | Halmfestigung, Halmverkürzung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-013 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wintergerste | Halmverkürzung, Halmfestigung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-015 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterhartweizen | Halmfestigung, Halmverkürzung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-009 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterhartweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-008 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterhartweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-007 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterweichweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | 3,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 3.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterweichweizen | Halmverkürzung, Halmfestigung | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1,75 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | Zeitpunkt 1 (BBCH 20 - 29) 1.75 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha, Zeitpunkt 2 (BBCH 30 - 39) 2 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterweichweizen | Halmfestigung, Halmverkürzung | 1,875 l/ha; Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Zulassungsende | 28.02.2028 |
Anwendungsnr. | 00A583-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von keine Bestockung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt | |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.875 l/ha Wasser: 150 bis 450 l/ha |
Weitere Erläuterungen | zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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