Pflanzenschutzmittel: Ballet
Zulassungsnummer: | 034028-62 |
Zulassungsanfang: | 14.10.2013 |
Zulassungsende: | 31.08.2024 |
Vertriebsfirmen: | Bayer CropScience |
Wirkstoffe: | 250g/l Tebuconazol |
Kennzeichen: | SP001, EO005-2, NW468, EO005-2, NN290, NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SB199, SE110, SF245-01, SS110, SS2101, SS2202, SS610, NB6641, NN160, NN161, NN165, NN1842 |
GHS-Angaben: | , , , , EUH 401, H302, H318, H332, H335, H361d, H410, P101, P102, P201, P264, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P405, P501, GEFAHR |
Abstandsauflagen: | |
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Ackerbohne | Ackerbohnenrost (Uromyces viciae-fabae) ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 31.08.2024 |
Anwendungsnr. | 034028-62/00-024 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 2 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% * |
Anwendungsbestimmungen | NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Ackerbohne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sicherheits- datenblatt | |
Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)Verwendungszweck: Fungizid mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheiten in Weizen, Gerste, Roggen, Winter- und Sommerraps und Ackerbohne
Anwendungszeitpunkt: Weizen (Echter Mehltau 25-61, max. 2x, Braunrost 25-69, max. 2x, Fusarium-Arten 61-69, max. 1x); Gerste (E.Mehltau, 25-61, max. 2x, Netzflecken 25-61, max.2x, Blattflecken 25-61, max. 2x, Zwergrost 25-61, max. 2x); Roggen (E.Mehltau 25-61, max. 2x, Blattflecken 25-61, max. 2x, Braunrost 25-69, max. 2x); Winterraps (Wurzelhals-/Stängelfäule 16-55, max. 2x, Kohlschwärze und Weißstängeligkeit 63-65, max. 1 x, und Standfestigkeit 14-18 bzw. 49-55, max. 2 x, Winterfestigkeit 14-18, max. 1x); Sommerraps (Wurzelhals-/Stängelfäule 30-59, max. 1x, Kohlschwärze bei Vollblüte, max. 1x, Weißstängeligkeit bei Vollblüte, max. 1 x, Standfestigkeit 39-55, max. 1x); Ackerbohne Botrytis und Rost bei Befallsbeginn, max. 2x
Aufwandmenge/Flächeneinheit und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum: Weizen 1,0 l/ha; Gerste 1,25 l/ha, Roggen 1,25 l/ha; Winterraps (Wurzelhals-/Stängelfäule, Kohlschwärze, Weißst., 1,5 l/ha); Winterraps (Standfestigkeit 1,0 bzw. 1,5 l/ha), Winterfestigkeit 1,0 l/ha; Sommerraps 1,5 l/ha; Ackerbohne 1 l/ha
Wartezeit in Tagen:Weizen, Gerste, Roggen, Winter- und Sommerraps F, Ackerbohne 21
Gebinde: , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4000680079859)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.