Sachkundelehrgang: Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen

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Ort:
47533 Kleve
Datum:
04.06.2018 - 13:00 Uhr — 05.06.2018 - 16:30 Uhr

Für Schaf-, Ziegenhalter und Interessenten, die Schafe und Ziegen betäuben, töten und schlachten wollen, bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 04.-05.06.2018 in ihrem Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick in Kleve einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung für kleine Wiederkäuer (Schaf/Ziege) mit den Verfahren Bolzenschuss- und Elektrobetäubung an.
Der Lehrgang beginnt am ersten Lehrgangstag um 13:00 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr. Der zweite Lehrgangstag beginnt um 08:30 Uhr und endet um 16:30 Uhr.

Die Teilnehmer werden am ersten Tag über gesetzliche Grundlagen beim Betäuben, Töten und Schlachten von Schafen und Ziegen ausführlich informiert. Außerdem werden theoretische Kenntnisse in den Bereichen Anatomie, Physiologie, Tierschutz, Betäubungsverfahren (Physik, Eignung) und Schlachten bei Schaf und Ziege vermittelt. Am zweiten Lehrgangstag findet die schriftliche und mündliche Theorieprüfung statt. Am Nachmittag findet die praktische Übung zum Ruhigstellen, Betäuben und Töten an Schaflämmern sowie Gerätewartung in einem nahgelegenen Schlachthof statt. Die Fahrt zum Schlachthof muss von den Teilnehmern selbst organisiert werden.

Der Lehrgang besteht aus einer schriftlichen, mündlichen sowie praktischen Prüfung. Die Teilnehmer, die diese Prüfung bestanden haben, erhalten eine Prüfungsbescheinigung über den Erwerb der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß §4 der Tierschutz-Schlachtverordnung. Auf Ihren Antrag stellt dann das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt unter Vorlage der Prüfbescheinigung die Sachkundebescheinigung aus.

Kurs- und Prüfungssprache ist Deutsch. Für die erfolgreiche Teilnahme ist flüssiges Deutsch Pflicht. Schriftliche Prüfungen in anderer Sprache sind nur nach Absprache möglich. Geben Sie dafür Ihre Muttersprache bei der Anmeldung an. Die Lehrgangsunterlagen werden den Teilnehmern vorher ausgehändigt. Zum Lehrgang sind saubere Arbeitskleidung mitzubringen (Overall, Sicherheitsgummistiefel, Kopfbedeckung).

Die Lehrgangsgebühren inkl. Lehrgangsunterlagen, Mittagessen und Getränken betragen für Landwirte aus NRW 471,00 € und für Nichtlandwirte und Teilnehmer außerhalb NRW 488,00 €. Darin enthalten sind auch die Kosten für das zur Verfügung gestellte Lamm. Den ausgenommenen Schlachtkörper können die Teilnehmer mit nach Hause nehmen.
Zu den Lehrgangsgebühren kommen noch Prüfungsgebühren in Höhe von 120,00 € hinzu. Für Prüfungsbögen in anderer Sprache als Deutsch werden Übersetzungsgebühren in Höhe von 15,- € erhoben.

Die Übernachtung in Haus Riswick incl. Frühstück und Abendessen kann gesondert gebucht werden. Die Buchungen nimmt Hildegard Fallier, Tel.: 02821 996- 181, hildegard.fallier@lwk.nrw.de, Fax: 02821 996-126 entgegen.
Über die Seminargebühr und bei Bedarf darüber hinaus anfallende Kosten erhalten Sie nach Abschluss der Veranstaltung eine Rechnung.

Weitere Informationen über Seminare und Lehrgänge finden Sie unter www.riswick.de


Fax. 0800-5263 329
oder online unter www.landwirtschaftskammer.de
oder www.riswick.de

Kurs –Nr.: LZR-L49038

Termin: 04-05.06.2018
Anmeldeschluss: 28.05.2018

weitere Informationen:
Tel.: 0800-5263 228
oder www.riswick.de

Ansprechpartner:
•Fachfragen: Christina Burau, Telefon: 02821 / 996-131, christina.burau@lwk.nrw.de
•Organisationsfragen: Hildegard Fallier, Telefon: 02821 / 996-181

Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt.
Wenn Sie eine Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie dies bitte schriftlich mit. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis zum Anmeldeschluss (7 Tage vor Veranstaltungsbeginn) möglich. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss bzw. weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt.
Veranstalter / Ansprechpartner:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Webseite:
Telefon:

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