Warenverkehr
EU und Ukraine einigen sich auf neue Regeln
29.11.2023 — Die Europäische Union und die Ukraine werden ab dem 1. Dezember 2023 alternative Ursprungsregeln für den grenzüberschreitenden Warenverkehr anwenden. Darunter fallen auch landwirtschaftliche Erzeugnisse. Das berichten ukrainische Medien unter Berufung auf den Staatlichen Zolldienst. Mit den neuen Vorschriften soll das Verfahren zur Bestätigung des Warenursprungs vereinfacht werden. Die Zahl der Dokumente, die für Ausfuhr ukrainischer Produkte in die EU vorgelegt werden müssen, wurde von vier auf zwei reduziert, nämlich die EUR.1-Bescheinigung und der Ursprungsnachweis.