Acker

Aussaatende für Zwischenfrüchte die al ÖVF im Rahmen des Greening gemeldet sind

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Ort:
[keine Ortangabe vorhanden]
Datum:
06.10.2021
In begründeten Fällen ist es möglich, dass bestimmte als ökologische Vorrangflächen beantragte Flächen durch einen Zwischenfruchtanbau modifiziert werden. Die zuständige Kreisstelle muss bis zum 1.Oktober (Ausschlussfrist) über einen solchen Tausch schriftlich informiert werden.

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