Verwendung nicht gentechnisch veränderter Futtermittel:

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Ehlers weist branchenweite Verpflichtung zurück.

Nach Vorstellungen des Lebensmitteleinzelhandels sollen sich alle Beteiligten in der Lebensmittelkette zur „gentechnikfreien" Fütterung verpflichten. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) spricht sich entschieden gegen solche branchenweite Verpflichtungen aus. „Der Grundsatz der Wahlfreiheit muss sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite gelten. Dies umfasst auch das Recht der landwirtschaftlichen Erzeuger auf freie Wahl der Produktionsmittel. Zeitgleich die Butterpreise zu senken und die Landwirtschaft zu teureren Futtermitteln zu zwingen, das passt nicht zusammen", erklärt DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers.
Freiwillige Initiativen zur Verwendung „gentechnikfreier" Futtermittel im Rahmen von Einzelvereinbarungen unterstützt der DRV, vorausgesetzt diese sind praktikabel und im geltenden Rechtsrahmen umsetzbar. Derzeit behindern die bestehenden Kennzeichnungs-Vorschriften, insbesondere aber die kontinuierliche Zunahme des weltweiten Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen, eine „gentechnikfreie" Fütterung von Geflügel, Schweinen und Rindern", so Ehlers. Bei Ernte, Transport, Lagerung und in der Verarbeitung können die Produktströme nicht zu 100 Prozent getrennt werden. Verschleppungen von GVO sind daher unvermeidbar.
Zuverlässige, korrekte und ehrliche Angaben
Futtermittelhersteller und Landwirte müssen und wollen zuverlässige, korrekte und ehrliche Angaben über den Gentechnik-Status der Futtermittel erhalten und weitergeben. „Trotz strenger Verträge wird es aber aufgrund der zunehmenden Verschleppung immer schwieriger, „Gentechnik-freie Ware zu importieren", unterstreicht Ehlers.
Der DRV hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Anfang September 2014 erneut um eine rechtsverbindliche Klärung offener Rechtsfragen zu Kennzeichnung und Haftung gebeten. „Es ist für die Futterwirtschaft unzumutbar, das alleinige Haftungsrisiko für GVO-Verschleppungen zu tragen, da die betreffenden Fälle durch keinen Versicherungsschutz abdeckbar sind", so der Generalsekretär.
Hoher organisatorischer und finanzieller Aufwand
Die „ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch umfangreiche Zertifizierungen geregelt und kann von allen Marktbeteiligten angewendet werden. Sie bedarf jedoch einer strengen Absicherung der Herkunft und Verwendung von Rohstoffen im Herstellungsprozess, die ausschließlich in spezialisierten Betrieben mit hohem organisatorischem und finanziellem Aufwand möglich ist. Die notwendige Honorierung durch den Lebensmitteleinzelhandel bzw. die Konsumenten kann nur in sehr eingeschränkten Produktsegmenten realisiert werden. Bei Ausweitung der „gentechnikfreien" Fütterung innerhalb deutscher Futter- und Lebensmittelketten muss eine höhere Vergütung sichergestellt werden, um zu erwartende Wettbewerbsnachteile auszugleichen. „Es gibt zahlreiche Unternehmen, die ihre Produkte „ohne Gentechnik" erfolgreich vermarkten. Dieser Erfolg wird gefährdet, wenn daraus ‘Standardware‘ wird", gibt Ehlers zu bedenken.
Ansprüche an Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit
Hinsichtlich einer wettbewerbsfähigen Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft aus deutscher Produktion hält der DRV den Verzicht auf gentechnisch verbesserte Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe für unrealistisch. Im Vordergrund stehen sowohl bei gentechnisch veränderten wie bei konventionellen Futtermitteln immer die hohen Ansprüche an Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit.
„Spezifische Verbraucherwünsche werden von der Futterwirtschaft respektiert, müssen aber im Markt realisierbar sein. Hierzu suchen wir den Konsens mit allen Beteiligten der Wertschöpfungskette, um die vorhandenen Standards weiter zu entwickeln", bekräftigte der DRV-Generalsekretär.
Berlin, 18. September 2014. (19.09.2014)
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