Das Bundeslandwirtschaftsministerium bekommt die Federführung für den vorbeugenden Hochwasserschutz. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat heute im Rahmen der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2015 die Schaffung eines Sonderrahmenplans für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes in Höhe von 20 Mio Euro im Etat des Agrarressorts beschlossen. Nach dem Beschluss können die Mittel eingesetzt werden für Retentionsflächen, technischen Hochwasserschutz, Rückhaltebecken, Polder, Flächenankauf, Vertragsnaturschutzmaßnahmen, Deichanpassung und Deichstabilisierung.
Angesiedelt wird der Sonderrahmenplan bei der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Das bedeutet, dass sich die Länder anteilig an den Maßnahmen beteiligen müssen. Gefördert werden sollen vorrangig länderübergreifende Maßnahmen.
Der Hauptberichterstatter für den Einzelplan 10 im Haushaltsausschuss, Cajus Caesar, zeigte sich am Rande der Bereinigungssitzung zufrieden. Die Bereitstellung zusätzlicher, zweckgebundener Bundesmittel unter dem Dach der GAK sei ein deutliches Signal für den Hochwasserschutz in Deutschland und ein wichtiger Einstieg in die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte stärkere Förderung dieses Bereichs in den kommenden zehn Jahren. Der CDU-Politiker geht davon aus, dass bereits im kommenden Jahr erste Maßnahmen realisiert werden können. Ziel sei es, den Hochwasserschutz in den Folgejahren kontinuierlich auszubauen. AgE
(18.11.2014)