Überliefernde Milcherzeuger können darauf zählen, dass sie ihre Superabgabe für das Wirtschaftsjahr 2014/15 in Raten abzahlen dürfen. Deutschland und die große Mehrheit der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben heute ihr Plazet für einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission gegeben. Nur Tschechien, die Slowakei und Bulgarien waren dagegen, während sich Frankreich, Belgien und die Niederlande der Stimme enthielten.
Gemäß dem Vorschlag, der von der Brüsseler Behörde noch formell angenommen werden muss, dürfen die Molkereien die fällige Superabgabe zinslos in drei jährlichen Tranchen jeweils vor dem 1. Oktober der Jahre 2015, 2016 und 2017 zahlen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Regelung den Milcherzeugern zugute komme.
Die Kosten eines solchen Schrittes trügen die Mitgliedstaaten, da sie nicht von der Pflicht entbunden werden, den vollen Betrag auf einen Schlag bis Ende November dieses Jahres zu entrichten. Auf welche Weise die Maßnahme im Detail umgesetzt wird, bleibt den Regierungen überlassen. Dabei müssen sie die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen berücksichtigen. AgE
(12.03.2015)