Die Ausweitung der Rebflächen im Zuge des neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in der EU bleibt zwischen den Bundesländern weiterhin strittig. Dem Vernehmen nach wurden in der gestrigen Sitzung des Bundesratsagrarausschusses Änderungsanträge von Sachsen und von Rheinland-Pfalz zu diesem Punkt abgelehnt. Der Freistaat hatte in seinem Antrag entsprechend der Möglichkeit aus dem EU-Recht einen Ausbau der bundesweiten Rebfläche um jährlich 1 % gefordert. Demgegenüber spricht sich Rheinland-Pfalz für einen Ausbau der hiesigen Rebfläche um lediglich 0,1 % aus.
Bereits im Vorfeld der Sitzung äußerte Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt sein Unverständnis darüber, dass dieser ohnehin schon kleine Schritt in Richtung liberalisierter Märkte noch weiter eingeschränkt werden soll. Je größer der Kuchen insgesamt, desto mehr kann davon verteilt werden, stellte der CDU-Politiker klar.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesvorschlag sieht für die Jahre 2016 und 2017 bundesweit Neuanpflanzungen von jeweils bis zu 0,5 % der zum 31. Juli des Vorjahres bestockten Fläche vor. Auf diesen Prozentsatz hatte sich auch die Agrarministerkonferenz im August 2013 geeinigt. AgE
(23.04.2015)