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In Zukunft sollen alle Rinder eines von der Bovinen Herpesvirusinfektion Typ 1 (BHV1) betroffenen Viehbestandes gegen die Erkrankung geimpft werden, wenn Reagenten nicht unverzüglich aus dem Bestand entfernt werden. Das sieht die Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verodnung vor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat. Durch diese Verfahrensweise sollen Verschleppungen des Virus weiter minimiert werden. Bislang wurden in derartigen Fällen lediglich die Reagenten geimpft.
Grundsätzlich sollen die Tierhalter verpflichtet werden, Reagenten nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde unverzüglich aus dem Bestand zu entfernen. Das Agrarressort hält dies vor dem Hintergrund des Sanierungsfortschrittes für angezeigt. In Fällen unbilliger Härte soll es für die zuständigen Behörden aber weiter die Möglichkeit geben, Ausnahmen zu genehmigen. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge geht es generell darum, den Sanierungsfortschritt noch zu fördern und gleichzeitig das Erreichte zu festigen. Laut seinen Angaben sind zwischenzeitlich etwa 94 % der rinderhaltenden Betreibe in Deutschland frei von einer BHV1-Infektion.
Die den Rinderhaltern durch die Neuregelung insgesamt entstehenden Kosten lassen sich dem Agrarressort zufolge nicht beziffern, da sie abhängig von der Anzahl der im Bestand zu impfenden Rinder und der zu fahrenden Wegstecke seien. Zudem werde nicht jeder Rinderhalter von der Impfoption Gebrauch machen und stattdessen eher den oder die Reagenten aus dem Bestand entfernen, so das Ministerium. Die Kosten für die Impfung eines Rindes veranschlagt es unter der Berücksichtigung der Bestandsgebühr auf etwa 23 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Hinzu komme noch ein Wegegeld von 2,30 Euro je Doppelkilometer. AgE
(24.04.2015)