Die Bundesregierung sieht keinen Spielraum für zusätzliche Ausfuhren von Nichtquotenzucker der Europäischen Union. Die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbarte mengenmäßige Begrenzung der Ausfuhrsubventionen auf 1,374 Mio t sei völkerrechtlich verbindlich und werde von den WTO-Spruchkörpern restriktiv ausgelegt, teilte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser auf eine Schriftliche Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Dieter Stier mit.
Laut Bleser sind dabei insbesondere auch Ausfuhren erfasst, die durch das System der Zuckermarktordnung quersubventioniert werden. Solange die Quote noch besteht, wäre damit nach Einschätzung des Staatssekretärs jede Neubewertung mit einem hohen WTO-Anlastungsrisiko verbunden. Für das Wirtschaftsjahr 2014/15 habe die EU-Kommission das intern festgesetzte Exportlimit für Nichtquotenzucker bereits von 650 000 t auf die zulässigen 1,35 Mio t angehoben. Vor diesem Hintergrund sei eine Erweiterung der Ausfuhrmöglichkeiten von Nichtquotenzucker derzeit nicht möglich.
Skeptisch beurteilt Bleser die Aussichten einer Beihilfe für private Lagerhaltung. Zwar könnte die EU-Kommission seinen Angaben zufolge bei einer bestehenden oder drohenden Marktstörung kurzfristig Maßnahmen ergreifen, die auch die Einführung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Nichtquotenzucker vorsieht. Einer entsprechenden Forderung einiger Mitgliedstaaten habe die Kommission allerdings bereits eine strikte Absage erteilt. AgE
(04.06.2015)