Gesetzentwurf für bundesweite GVO-Anbauverbote in Bundesrat eingebracht

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Die grünen Landwirtschaftsminister haben ihre Ankündigung umgesetzt und einen eigenen Gesetzentwurf für eine Änderung des Gentechnikgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Neben Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind heute auch Hessen und Thüringen der Gesetzesinitiative beigetreten. Dessen Ziel ist es, die durch die europäische Opt-out-Regelung eröffnete Möglichkeit zum Verbot des Ausbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes zu übertragen. Den Ländern soll die Aufgabe zukommen, dem Bund Argumente für bundesweite Anbauverbote zu liefern.
Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken begründete die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung mit der damit verbundenen höheren Effizienz und Sicherheit gegenüber Einzellösungen. Erneut warnte die Grünen-Politikerin vor einem Flickenteppich von Länderregelungen, der zu Wettbewerbsverzerrungen, erhebliche Kosten für Wirtschaft und Verwaltungen, Rechtunsicherheiten und mehr Bürokratie führe.
Demgegenüber verteidigte die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, den vorliegenden Gesetzentwurf ihres Hauses als Kompromissvorschlag, der es sowohl dem Bund als auch den Länder ermögliche, Anbauverbote zu erlassen. Entscheidender Vorteil sei, dass damit alle Optionen für Anbauverbote ausgeschöpft werden könnten. AgE (14.07.2015)
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