Abluftbehandlung von Stallanlagen muss Vorsorgeaspekte berücksichtigen

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Stellenwert eines vorsorgenden Immissionsschutzes von Stallanlagen betont. Das geht aus einem kürzlich ergangenen Urteil zum geplanten Bau einer Hähnchenmastanlage in der Nähe einer Wohnbebauung hervor. Danach kann der Einbau einer Abluftbehandlungsanlage zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Nachbarschaft durch Bioaerosole auch dann geboten sein, wenn diese Abluftbehandlungsanlage in der Geflügelhaltung aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht dem Stand der Technik entspricht.
Der Landkreis Oldenburg hatte einem Landwirt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Hähnchenmastställen mit insgesamt 84 900 Plätzen erteilt. Aus Gründen der Vorsorge hatte der Landkreis dem Tierhalter zur Auflage gemacht, eine Abluftbehandlungsanlage einzubauen, um so eine zusätzliche Bioaerosolbelastung eines 250 m entfernt liegenden Wohngrundstücks zu vermeiden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte hingegen entschieden, dass die Genehmigung ohne die Anordnung zu erteilen sei. Es sei nicht geklärt, ob die Anlage überhaupt zu einer zusätzlichen Bioaerosolbelastung des Wohngrundstücks führe, so die Begründung. Unabhängig hiervon sei die Anordnung unverhältnismäßig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Leipziger Richter räumen ein, die Annahme, dass die Abluftbehandlung in der Geflügelhaltung noch nicht dem Stand der Technik entspreche, weil sie wirtschaftlich noch nicht allen Anlagenbetreibern unabhängig vom Standort ihrer Anlage zumutbar sei, beruhe auf Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, an die der Senat gebunden sei. Wenn die Geflügelställe in der Nachbarschaft zu Wohnbebauungen errichtet werden sollten, könne die Abluftbehandlung aber eine im Einzelfall erforderliche und wirtschaftlich zumutbare Vorsorgemaßnahme sein. AgE (26.08.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Wölfe in Sachsen
Zahl illegaler Tötungen verdoppelt
25.04.2024 — Die bekannten Fälle an illegalen Wolfstötungen in Sachsen haben sich im Monitoringsjahr 2023/24 auf vier verdoppelt, wobei laut Einschätzung der Behörden von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Todesursachen waren der Abschuss und Verletzungen durch Köder. Insgesamt wurden 2023/24 in Sachsen 33 tote Wölfe erfasst, von denen die meisten im Straßenverkehr ums Leben kamen.
Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Risikorücklage
Rukwied widerspricht Özdemir
23.04.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht nachvollziehen, dass sich die Kosten einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf rund 1 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Laut DBV-Präsident Rukwied richtet sich der Finanzbedarf maßgeblich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung.

xs

sm

md

lg

xl