Kein Extrapunkt für erneuerbare KWK-Anlagen

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Die Bundesregierung hält am bisherigen Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) fest. Im heute vom Kabinett beschlossen Text findet sich weder die von der Bioenergiebranche vorgeschlagene Förderverlängerung bei der Steigerung der Klimaeffizienz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), noch eine spezielle Perspektive für erneuerbare KWK-Anlagen nach Auslaufen der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Der Fachverband Biogas (FVB) zeigte sich darüber „grundsätzlich enttäuscht“ und blickt den Klimaschutzzielen Deutschlands für das Jahr 2020 äußerst skeptisch entgegen. Eine Sprecherin des Verbandes erklärte gegenüber AGRA-EUROPE, man erwarte bei den biogenen KWK-Anlagen dieselben Anstrengungen zu deren Erhaltung wie bei den fossilen Anlagen, zumal die vorgeschlagenen Anreize zur Verbesserung der Klimabilanz von KWK-Anlagen nicht das Fördervolumen erhöhten. Mit Blick auf die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und die grundsätzliche Bewertung der Bioenergie mahnte die Sprecherin zudem einen gemeinsamen Ansatz von EEG und KWKG an. AgE (26.09.2015)
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