Bundesrat für Stärkung der Biomasse im EEG

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Der Bundesrat hat sich für eine Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) 2016 ausgesprochen. Die Länderkammer fordert in der heute beschlossenen Entschließung die Bundesregierung dringend dazu auf, ein für Bioenergie geeignetes Ausschreibungsdesign in der anstehenden Gesetzesnovelle zu verankern. Allerdings sollte sich Bundesregierung dabei auf kein konkretes Instrument des Marktdesign festlegen, damit Neu- und Bestandsanlagen gleichermaßen profitieren könnten. Den angestrebten Ausbaupfad von 100 MW/Jahr wollen die Länder in der Novelle dagegen zwingend genannt sehen und den Ausbau somit sichern.
Aber auch den von Stilllegung bedrohten Bestandsanlagen, die ab 2020 in steigendem Umfang aus der EEG-Förderung fallen werden, soll dem Bundesrat zufolge eine wirtschaftliche Perspektive aufgezeigt werden. Aufgrund der hohen Betriebskosten wären Bestandsanlagen ohne eine Förderung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben, heißt es zur Begründung. Diese Bestandsanlagen stellten aber ein beträchtliches Potential zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom dar. Nicht zuletzt heben die Länder auch die Bedeutung der Wärmeenergie aus Biomasse hervor, die eine nicht unbeträchtliche Bedeutung für die Wärmewende darstelle. Der Entschließungsantrag war gemeinsam von Rheinland-Pfalz, Bayern und Thüringen in den Bundesrat eingebracht worden. AgE (24.12.2015)
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