Nach der Absenkung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für den
Wirkstoff Pirimicarb in verschiedenen Erzeugnissen hat das BVL die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln geändert. In bestimmten Kulturen ist die
Anwendung nicht mehr zulässig. Die Änderungen gelten ab dem 16. August 2016.
Betroffen sind die Mittel Pirimor Granulat (052470-00), PIRIMAX (052470-60) und COM-11701-I-0-ME (006752-00).
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