Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager haben sich in der Energiepolitik auf eine gemeinsame Linie verständigt und damit den Weg zu einer erfolgreichen Prüfung der von Deutschland geplanten Gesetzesvorhaben im Energiebereich frei gemacht. Wie das Berliner Wirtschaftsressort heute mitteilte, betrifft das Energiepaket unter anderem zentrale Punkte des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 und dessen Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht.
Laut Gabriel wurde mit der erzielten Verständigung Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie geschaffen. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Gesetze und Verordnungen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar seien.
Den Ressortangaben zufolge bleibt damit der Eigenverbrauch bei Bestandsanlagen vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung sollen diese dauerhaft laut Ministerium 20 % der EEG-Umlage zahlen. Für Neuanlagen ändere sich gegenüber dem EEG 2014 grundsätzlich nichts.
Darüber hinaus sehen die nun mit der EU abgestimmten Pläne gemeinsame Ausschreibungen für Windkraft an Land und Photovoltaik vor. Ab 2018 soll im Rahmen eines Pilotvorhabens eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben wird. Ferner soll eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen erfolgen.
Weitere Vorhaben betreffen laut dem Bundeswirtschaftsministerium unter anderem die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der Umlage im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), Ausschreibungen der KWK-Förderung für kleine Anlagen zwischen 1 MW und 50 MW sowie die mögliche Ausschreibung einer Kapazitätsreserve im Strommarktgesetz. Zu dem sich im Zuge der Abstimmung mit der EU-Kommission ergebenden Anpassungsbedarf im nationalen Recht soll ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums noch im Herbst 2016 vorgelegt werden. AgE
(31.08.2016)