Flächenbedarf für Ausgleichsmaßnahmen beim Bundesverkehrswegeplan offen

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Die Bundesregierung kann derzeit keine Angaben über den Umfang an landwirtschaftlicher Nutzfläche machen, die im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Anspruch genommen werden wird. Der Bedarf werde sich erst bei Umsetzung weiterer Planungsschritte wie konkreter Streckenfestlegungen, rechtskräftiger Planfeststellungsverfahren und der baulichen Realisierung ergeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Im weiteren Planverfahren sei zu berücksichtigen, dass hochwertige, für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden dürften, zitiert die Regierung aus dem Bundesnaturschutzgesetz.
Den direkten Bedarf für die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte veranschlagt die Regierung auf rund 23 000 ha. An der Spitze liegen Niedersachsen mit gut 4 400 ha und Bayern mit rund 4 300 ha. Pro Tag werden den Angaben zufolge 2,98 ha beansprucht.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) dürfte die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans lediglich 1,9 ha am Tag beanspruchen, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel zu erreichen, den täglichen Flächenverbrauch auf 30 ha zu begrenzen. Sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben den zu erwartenden Flächenverbrauch scharf kritisiert. Der DBV warnte vor einer unzureichende Berücksichtigung land- und forstwirtschaftlicher Belange. AgE (13.09.2016)
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