Unzulässige Pflanzenschutzmittel-Rückstände in EU-Lebensmitteln äußerst selten

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Lebensmittel in der Europäischen Union sind nur sehr selten mit Pflanzenschutzmittelrückständen über den gesetzlich erlaubten Grenzwerten hinaus belastet. Darauf verweist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem gestern dazu veröffentlichten Jahresbericht.
Demnach enthielten 97 % der im Jahr 2014 gezogenen 83 000 Lebensmittelproben in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Islands und Norwegen gar keine Rückstände an Pflanzenschutzmitteln oder lediglich Spuren, die im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte lagen.
Im Einzelnen waren 53,6 % der Proben frei von messbaren Rückständen und 43,4 % enthielten Rückstände, die sich innerhalb der zulässigen Konzentrationen bewegten.
Grenzwertüberschreitungen gab es häufiger in Produkten aus Drittländern. Ein Viertel der untersuchten Lebensmittel entstammten solchen Herkünften: Die gesetzlichen Grenzwerte wurden hier laut EFSA-Bericht bei 6,5 % dieser Proben überschritten. Knapp 70% der untersuchten Produkte kamen aus Ländern der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dabeilag die Überschreitungsquote bei 1,6 %. Bei jeder 20. Probe war die Herkunft nicht bekannt.
Der Leiter des EFSA-Referats Pestizide, Dr. José Tarazona, betonte, die hohen Einhaltungsquoten entsprächen denen früherer Jahre. Dies belege, dass die in der EU durchgeführten Kontrollen der Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln den Schutz der Verbraucher nach wie vor gewährleisteten.
Um die betreffende Kontrolle aber „noch effektiver“ zu gestalten, schlägt die EU-Behörde unter anderem vor, das Überwachungsprogramm auf Lebensmittelerzeugnisse wie Kleinobst, Beeren und Tee zu erweitern. Bei diesen Erzeugnissen würden häufig Rückstände nachgewiesen. Zudem sollte die Überwachung von Tierfutterkomponenten wie Soja, Raps und Gerste verstärkt werden. Des Weiteren schlägt die EFSA vor, diese Futtermittelpflanzen obligatorisch auf den Herbizidwirkstoff Glyphosat zu testen. Schließlich sollte auch Honig in den „Probenkorb“ aufgenommen werden, um „zu einem besseren Verständnis der Exposition von Bienen zu gelangen“ und Informationen zu erhalten, die als Grundlage für eine mögliche Änderung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte in Honig dienen könnten. AgE (28.10.2016)
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